Zurueck zur Vorseite: - Was bringt die Globalisierung für das Wasser, das Lebensmittel Nr. 1 ?
T E X T A U S F Ü H R U N G :
Überall in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Pläne
der großen Stromkonzerne, in das Wasserversorgungs- und Abwassergeschäft
einzusteigen. Diese werden massiv von der bei der Bundesregierung, insbesondere
bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem für Umwelt,
sich tummelnden Lobby unterstützt: Von Bonn aus wird eine
Gesetzesänderung angestrebt, welche die Länder und Kommunen
zur Privatisierung animieren soll.
In der Folge sollen einige solcher Beispiele in Hessen, Nordrhein- Westfalen
und den neuen Ländern dargestellt werden. Besonders im Ostdeutschland
wird im Zusammenhang mit der dortigen Neuordnung der Energie- und Wasserversorgungsbereiche
diese Expansionspolitik von den Konzernen betrieben. Auch in den Bereichen
kleinerer Energieunternehmen ( z.B. OVAG = Oberhessische Versorgungsbetriebe
AG ) deuten sich solche Entwicklungen an.
Im nächsten Abschnitt wird darauf eingegangen, wie die Abwasserbetriebe
privatisierungsfähig gemacht werden können.
Dann wird die Bonner Gesetzesinitiative dargestellt. Zum Schluß
wird aufgezeigt, wo sich der Widerstand gegen diese Pläne entwickelt
hat.
Durch Pressemeldungen ( siehe Anlage 1: Zeitungsbericht der "WK"
vom 30./31.10. 1993 ) wurde bekannt, daß hinter dem Rücken der
örtlichen kommunalen Vertretungen Mitarbeiter von RWE- Töchtern
in den "verschuldeten " Wasserverband des oberen Rheingaus während
der Abwesenheit des in Kur befindlichen Geschäftsführers eingeschleußt
wurden, wobei eine spätere Beteiligung der RWE- Töchter anvisiert
wird. Dieser Wasserverband betreibt Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
In die Satzung der RWE AG werden in der Hauptversammlung am 08.12.94
u. a. die Durchführung wasserrechtlicher Maßnahmen und Ingenieurtätigkeiten
aller Art als neue Gegenstände des Unternehmens ausgewiesen werden.
( lt. Anlage 18: Auszug aus Kurzbericht 1993/04 der RWE AG, Seite 6).
Im Paderborner Raum werden von Töchtern der VEBA/PREUSSENELEKTRA
AG, z.B. der PESAG AG, neu gegründete Abwasser- Eigenbetriebe der
Kommunen verwaltet ( vergl. Anlage 2 : Berichte der "Neuen Westfälischen"
in Bielefeld bzw. Höxter und meine dazugehörigen Leserbriefe
).
Die Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen AG ( VEW mit Sitz
in Dortmund ), die sich über eine Holding in die Dortmunder Stadtwerke
eingekauft hat, will ins Abwassergeschäft einsteigen und mit der Gelsenwasser
AG, an der sie und die VEBA ja bereits beteiligt sind, ein gemeinsames
Abwasserunternehmen gründen ( vergl. Anlage 3 : Artikel "Nach
der Abfallentsorgung reizt VEW nun das Abwassergeschäft" in der "FAZ"
vom 18.03.1994 ).
Im Rahmen der gemeinsamen EG- Wirtschaft drängen europäische
Wasserkonzerne auch auf den deutschen "Markt".
lt. Aufsatz "Öffentliche Aufgaben in der Verantwortung Privater"
von Dipl.-Ing. Hermann- Josef Löw, ( beigefügt als Anlage 9 :
vergl. auch unten ) drängen große private europäische Unternehmungen
auf den deutschen "Wassermarkt". Er nennt die französische Unternehmen
Lyonaise des Eaux Dumez und
Compagnie General des Eaux
und die englische
Thames Water,
die vor allem in den neuen Ländern Fuß fassen.
Hinzu kommt aus Belgien :
- die Firma Tractebel,
die neuerdings bei den Bremer Stadtwerken einsteigt ( vergl. unter 2.4.2. ).
Dabei werden den französischen Konzernen aufgrund ihrer europäischen und weitergehenden internationalen Erfahrungen "gute Aussichten mit dem Durchsetzen ihres Betreibermodells auch für Deutschland eingeräumt". So hat es wenigstens Andreas Kraemer vom Institut für Europäische Umweltpolitik auf dem Seminar "Privatisierung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Auswirkungen auf Umweltschutz und nachhaltige Entwicklungen" verlautbaren lassen. Dieses Seminar fand im Rahmen des "Gesprächskreises Umweltverbände und Wasserwirtschaft" des deutschen Naturschutzringes am 08.03.1995 in Berlin statt.
Im Gegensatz zu anderen "Privatisierungssystemen" bleibt nach dem französischen
Modell das Eigentum der Wasseranlagen voll in öffentlicher Hand. Privatisiert
wird für einen längeren Zeitraum ( ca. 15 Jahre im Schnitt )
die Betriebsführung. In Fachkreisen spricht man vom "französischen
Betreibermodell".
In der Ver- und Entsorgungswirtschaft ( Energie, Gas, Wasser, Abwasser,
Abfall ) hat im Hinblick auf die EG nun auch die weltweite "freie Marktwirtschaft"
begonnen. Ein Wettbewerb, der wegen der Leitungsgebundenheit der Ver- oder
Entsorgungsgüter zwischen den Verbrauchern nicht möglich ist,
soll nunmehr zwischen den privaten und öffentlichen Betreibern der
Versorgungsbetriebe entstehen, allerdings nur einmal im Laufe der Vergabejahre,
d.h. alle 10 bis 20 Jahre.
Da werden dann Anteile, ja sogar ganze Wasser- bzw. Stadtwerke vergeben bzw. sogar verkauft. Es soll also in der öffentlichen Versorgungswirtschaft das praktiziert werden, was bereits heute in den Chefetagen der großen Unternehmen als "neue Investitionen" getätigt wird : Anlage der z.T. überquellenden Finanzmittel durch An- und Verkauf von mehr oder weniger attraktiven Firmen..
Damit wird es also den großen finanzstarken deutschen Mischwarenkonzernen und französischen sowie englischen Wasserkonzernen ( "Sie können die Gelsenwasser AG aus ihrer Portokasse bezahlen" lt. Ulrich Oehmichen vom BGW = Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft auf dem o.a. Seminar ) ermöglicht, sich zusätzliche lukrative Standbeine zu schaffen. Daneben kann man sich als Eintreiber von mehr oder weniger ( noch ? ) öffentlichen Gebühren eine zusätzliche Machtstellung verschaffen. Die Gewinne werden risikolos erzielt. Den Konzernen kann man nun auch nicht verbieten, mit den hier erzielten "Monopolprofiten" zusätzliche Unternehmen neu zu errichten bzw. aufzukaufen, die die mittelständische Wirtschaft an den Rand drängen ( vergl. Anlage 19 : "FR" vom 29.12.95 : "Mittelstand warnt vor monopolisierter Entsorgung" und mein Leserbrief dazu vom 04.01.1995 : "Privatisierung fördert Zentralisierung und Monopolisierung" ).
Die Organisation der Energie- und Wasserwirtschaft richtet sich also
nur nach rein einzel-, also privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Obwohl
es sich hier doch um natürliche Monopole handelt, will man sie ideologisch
in die sog. "Wettbewerbswirtschaft" einbeziehen, auch wenn der Wettbewerb
nur einmal alle 15 Jahre erfolgt ( s. oben ) und dann meist noch von Oligopolen
beherrscht wird, d. h. nur unter wenigen Unternehmen besteht. Als Beispiel
kann man hier auf Rostock verweisen, wo sich letztlich ein deutscher Gas-
und ein französischer Wasserkonzern die Übernahme teilten.
So wurde im April 1993 die Rostocker Wasserversorgung an das Unternehmen
"Eurowasser" ( 52 % Thyssen Handelsgesellschaft + 48 % Lyonaise des Eaux
Dumez ) vergeben, was im o. a. Fachaufsatz und im Film "Die Wasserhändler"
( ausgestrahlt im Fernsehen von NR 3 am 02.03.94 ) dargestellt wurde.
Der o.a. Film zeigt u.a. neben Rostock relativ umfangreich und sehr
anschaulich die Arbeitsweise der französischen Wasserkonzerne in Frankreich
selbst und in Spanien.
Ein ganz aktuelles Beispiel sind auch die Stadtwerke Bremen. Hier
standen zwar 14 Interessenten im Wettbewerb ( darunter auch die französische
Compagnie General des Eaux ). Obwohl maßgebliche Energiepolitiker
( z. B. Klaus Traube, Leiter des Bremer Energieinstituts und Willy Leonhardt,
Umweltminister des Saarlandes ) und erfolgreiche Leiter von kommunalen
Stadtwerken ( z. B. Dieter Attig, Geschäftsführer der Stadtwerke
Lemgo und Helmut Eicker, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin
) auf die Gefahren bei den Beteiligungen von Vorlieferanten hingewiesen
hatten, setzten sich diese beim Kauf der Anteile durch. Bei Erhalt eines
ganz geringen Mehrheit des Stadtstaates wurde der restliche Anteil nunmehr
auf eine belgische Firma und zwei deutsche Vorlieferanten verteilt ( vergl.
Anlage 20 : Zeitungsberichte der "FR" vom 08.03.95 "Bremer Stadtwerke
vor Verkauf", vom 15.03.95 "Das wäre ein Sündenfall", vom 23.03.95
"Bürger sollen Stadtwerke erwerben", Dokumentation vom 29.03.95 "Wenn
die Stadtwerke ihre eigene Stromversorgung aufgeben" und Notiz der "FR"
vom 05.04.1995 "Bremer Senat für Energietrio" ). Danach würden
die Beteiligungen bei den Bremer Stadtwerken wie folgt aussehen:
Tractebel (Belgien)
: 12,5 %,
Ruhrgas AG
: 12,5 %,
VEBA AG (Preussenelektra)
: 24,9 %,
Anteil von Bremen
: 50,1 %.
Der Arbeitskreis "Wasser" des BUND auf Bnndesebene erarbeitete auf seiner Tagung am 08. - 10. 04. 1995 sein Privatsierungspapier mit dem Motto "Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ? Nein Danke !" und stellte es der Öffentlichkeit ( Presse und Fernsehen ) in Schwedt an der Oder vor ( vergl. Anlage 22 : Arbeitspapier "Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ? Nein Danke !" ).
Nach Aussagen des AK- Vorsitzenden Sebastian Schönauer wurde das Arbeitspapier ( 8 Schreibmaschinenseiten ) an alle Fraktionen der Bremer Bürgerschaft verschickt. Am 26.04.95 konnte man ( ganz klein aufgemacht ) in der "Frankfurter Rundschau" lesen, daß die Sondersitzung der Bürgerschaft, die zum Beschluß des Privatisierungskonzepts einberufen worden war, ausfällt ( vergl. Anlage 20 : Bericht "Stadtwerkssitzung fällt aus" der "FR" vom 26.04.95). Die endgültige Entscheidung über den Verkauf der Bremer Stadtwerk- Anteile ist dann erst nach den Bürgerschaftswahlen am 14. 05. 1995 durch die Bildung einer Großen Koalition von SPD/CDU gefallen.
Durch die Zustimmung des Stadtparlaments Bremen wurde der teilweise
Verkauf der Bremer Stadtwerke in der o. a. Form perfekt ( vergl. Anlage
: Zeitungsbericht der "FR" vom 08.07.1995 "Bremer Stadtwerke - Parlament
beschließt teilweisen Verkauf") .
Der VEBA- Konzern berichtet in seinem Geschäftsbericht 1993
in seinem 4-seitigen UMWELTSCHUTZ- Abschnitt von den Aktivitäten seiner
Tochter- ( oder besser Urenkelinnen- ) Gesellschaft OEWA Wasser und Abwasser
GmbH. Im Geschäftsbericht wird außer der werbewirksamen Schilderung
(vergl. Anlage 4: Auszug von den Seiten 61 - 63) zu dieser Gesellschaft
weiter nichts angegeben. Aus dem Nachschlagewerk "Wer gehört zu wem
?" (18. Auflage, 1994 von der Commerzbank) geht hervor, daß sie in
Potsdam ihren Sitz hat, ein Stammkapital von 1,0 Mio DM besitzt und die
Veba AG indirekt über die PREUSSENELEKTRA AG und VEBA- Kraftwerke
Ruhr AG (VKR) mit 50 % beteiligt ist. Partner sind 2 fran-zösische
Firmen. Hier scheint es sich um einen ländlichen Raum mit geringer
Anschlußdichte zu handeln, sodaß die fixen Kosten ( = Kosten
für Wasserleitungen, und Abflußkanäle und ggf. Kläranlage
) sehr hoch sein dürften.
Auch im Gebiet der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG:
Einzugsbereich sind der Kreis Gießen, Vogelsberg- und Wetteraukreis)
tut sich etwas in dieser Richtung. Die OVAG, die das Strom- und Wassergeschäft
betreibt, bietet nämlich den Kommunen durch ihre 100- %- ige Tochter
OVAG- Service GmbH ein sog. "Kanal- TV" an, wodurch sie einen Überblick
über das Abwasserkanalsystem erhält ( vergl. Anlage 5: Bericht
der "OHZ" : "Kanal- TV: Ein neues Serviceangebot der OVAG an Städte
und Gemeinden"). Die Abwasserentsorgung wird wohl hier noch in Regiebetrieben
der Kommunen durchgeführt, aber der Trend zu Eigenbetrieben von Zweckverbänden
ist bereits vorhanden, welche die OVAG dann übernehmen könnte.
Die OVAG wird zwar noch allein von einem öffentlich- rechtlichen Zweckverband
beherrscht, aber es werden bereits Rufe nach weitergehender Privatisierung
laut ( vergl. Anlage 6: Bericht der "OHZ" vom 10.05.94 : "FDP fordert die
Privatisierung der OVAG").
Der Vorgang ist aus der Sicht der Stromkonzerne ganz einfach :
Es werden zunächst "Wirtschaftsfachleute" oder Rohr- bzw. Kanalüberprüfer von den Konzernen oder von den Wirtschaftsprüfungs- Gesellschaften eingesetzt, die in Form von Gutachten die "Wirtschaftlichkeit" in den öffentlichen Verwaltungen untersuchen. Dabei werden nicht nur Versorgungsbetriebe ( die ja noch, wenn auch als Monopolisten, produktiv sind ), sondern auch Entsorgungsbetriebe (die ja nur die mehr oder weniger schädlichen Produktionsabfälle beseitigen ) wie wettbewerbsfähige Unternehmen behandelt.
Bereits unter öffentlich-rechtlicher Regie werden so in die öffentlich- rechtlichen Gebühren kalkulatorische Kosten ( Abschreibungen, Verzinsung des Anlagekapitals ) einbezogen ( z.B. bei Abwasser- und Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen ), die später die Grundlage für die zu erhebenden Monopolpreise bilden.
Die Übernahme bzw. Beteiligung an Entsorgungsunternehmen lohnt sich für die Konzerne aber nur dann, wenn die Entsorgungsanlagen mit Steuergeldern bereits ausgebaut sind oder das eingesetzte Kapital unter der vertraglichen Zusicherung einer vorrangig zu erwirtschaftenden Dividende in jedem Fall ( meist 6 % ) verzinst wird, wobei die Kommune als öffentlicher Gewährsträger alle Risiken übernehmen muß.
Um die Abwasserbetriebe über entsprechende Gebührensätze wirtschaftlich, oder besser gesagt : rentierlich, zu machen, wird von den Konzerntöchtern zunächst die "kaufmännische" Buchführung gegen Entgelt übernommen. Die Investitionen können ja dann zunächst mit den steigenden öffentlich- rechtlichen Gebühren erfolgen. Solange die Erträge aus Abschreibung und Kapitalverzinsung in den Betrieben investiert, also zweckgebunden angelegt werden, ist dagegen nichts einzuwenden.
Wenn dann aber das gesamte Abwassernetz erstellt ist und die Werte ( Herstellungs-, Zeit- oder sogar Wiederbeschaffungswerte ) der Abwasseranlagen ( Kanäle, Kläranlagen ) genügend kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Kapitalverzinsung) in die "Kostenrechnung" einbringen und damit in großem Umfang "stille Reserven" gebildet werden , dann kann privates Kapital gewinnbringend eingesetzt werden, das dann bei Monopolpreisen aufgrund der Kostenrechnungen, die wir ja von Stromunternehmen kennen, eine ständige Rendite abwirft.
Diese Entwicklung führt letztlich dazu, daß die großen
Konzerne ( z.B. VEBA und RWE ) nicht nur an den Versorgungsgütern
selbst, sondern auch noch an den durch sie verursachten Umweltschäden
zusätzliche Monopolgewinne erzielen und dann natürlich
auch kein Interesse mehr haben, solche Schäden zu vermeiden.
Die Privatisierungstendenzen in der Wasserwirtschaft werden sich
verstärken, wenn es der derzeitigen Bundesregierung gelingt, ihre
gesetzgeberischen Pläne durchzusetzen, Länder und Kommunen zur
Überprüfung all ihrer öffentlichen Aufgaben zwecks Privatisierung
zu zwingen. Darüber hinaus sollen sog. Interessenbekundungsverfahren
eingeführt werden, die es allen privaten Unternehmen ermöglicht,
solche entsprechenden Prüfumgsanträge zu stellen. ( vergl.
Anlage 10 : Bericht der "FR" vom 22.04.94 ).
"... Es wird so sein, daß spezialisierte Großeinrichtungen auf Bundesebene, anonyme Apparate auftauchen. Diese haben ihre Akquisititionsabteilungen. Solche Einrichtungen werden überall in den Kommunen fragen : Wo können wir bei einer weiteren kommunalen Aufgabe absahnen ?
Wir haben diesbezüglich zahlreiche Erfahrungen in den neuen Ländern. Den dortigen Kommunen wurde von zugereisten Westdeutschen aufgeschwatzt, derartige Unternehmen einzuschalten. Solche Unternehmen sind letztlich sehr viel teurer. Ich denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Abwasserentsorgung. Die Kommunen stöhnen unter der Last, die sie sich vor 2 oder 3 Jahren aus Mangel an Erfahrung aufgeladen...."
Dieses Zitat stammt aus einem Diskussionsbeitrag des SPD- Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Nils Diedrich, den er am Donnerstag, den 21. April 1994 vor dem Deutschen Bundestag vortrug ( Seite 13138 des stenographischen Berichts, 222.Sitzung; Plenarprotokoll 12/222 ), bevor die Opposition den Gesetzesentwurf ablehnte.
Diese gesetzliche Regelung wird zur Zeit noch vom Bundesrat blockiert. ( vergl. Anlage 11 : Schreiben der SPD- Bundestagsfraktion vom 22.09.94 ).
In der neuen Legislaturperiode wird die CDU/CSU/FDP- Koalition das Gesetzesvorhaben wieder neu aufgreifen. Nach der konstituieremden Regierungserklärung des Kanzlers am 23.11. 1994 haben dies je ein CDU- und FDP- Redner in der Bundestagsdebatte ausdrücklich erklärt.
Nach der Antwort der Bundesregierung aufgrund einer kleinen Anfrage
der PDS ( Drucksache 13/363 vom 31.01.95 ) will die Bundesregierung immerhin
erst einmal prüfen, ob der betreffende Gesetzesentwurf neu eingebracht
wird.
Nachdem der Bundesrat den Bundestagsbeschluß zur Einführung
einer Prüfungspflicht zwecks Privatisierung öffentlicher Aufgaben
gestoppt hat, versucht nunmehr die Bundesregierung auf anderen krummen
Wegen zu ihrem Ziel zu kommen.
Die Weichen dazu werden im Bundesumweltministerium gestellt, in welchem die Staatssekretäre bereits von den Konzernen in ihre gut dotierten Beiräte berufen worden sind ( Beiräte bei Versorgungsunternehmen = "legalisierte Korruption" lt. SPD- Landtagsfraktionsvorsitzenden NRW Friedhelm Farthmann ) :
Lt. Seite 58 des Geschäftsberichtes 1993 der Gelsenwasser AG ist Beiratsmitglied bei der Konzernmutter :
der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und für Reaktorsicherheit Clemens Stroetmann, Bonn. Er wurde zwar Anfang Januar 1995 von der neuen Bundesumweltministerin Merkel entlassen. Es bleibt aber der neue Geschäftsbericht des Unternehmens abzuwarten, ob dort ein entsprechender Nachfolger für den Beirat erscheint.
Lt. Seite 105 des Geschäftsberichtes 1993 der PREUSSENELEKTRA AG ist dort Beiratsmitglied:
der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und für Reaktorsicherheit Walter Hirche,
der hier noch unter seiner alten Funktion geführt wird: Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg in Potsdam.
Bekanntlich gehört die PREUSSENELEKTRA AG zu 100 % der VEBA AG, die mit 42,4 % an der Gelsenwasser AG beteiligt ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlicht nunmehr in seinem "Infodienst Kommunal" ( Informationen der Bundesregierung für Städte, Gemeinden und Kreise ) vom 01.07. 1994 die Richtlinien über die Förderung der Kommunalen Infrastruktur zum beschleunigten Aufbau einer effizienten Abwasserbeseitigung in den neuen Bundesländern und Berlin ( Ost ) vom 01.06.1994.
Diese Richtlinien werden aber nicht vom Ministerium selbst, auch nicht
vom Deutschen Städte- oder Gemeindetag sondern ( man höre und
staune !! ) vom
herausgegeben, der mit Mitteln der
ein Beratungsprogramm zum beschleunigten Aufbau einer effizienten
Abwasserbeseitigung in den neuen Bundesländern, einschl. Berlin (Ost),
durchführt. ( vergl. Anlage 16 )
Dieses Beratungsprogramm wird von einem Beratungsbüro "Kommunale Umweltinfrastruktur" durchgeführt, das ebenfalls vom DIHT mit Mitteln des DBU geschaffen wurde.
Als Ziel wird zwar neben einer kostengünstigen und effizienten auch der Aufbau einer umweltgerechten Abwasserbeseitigung gefordert, die Gemeinden und Verbände sollen aber "insbesondere bei ihrer Entscheidung über die jeweils bestmögliche Organisationsform beraten werden."
Im Beratungsverfahren wird zwar Interesse an einer unabhängigen Beratung gegenüber dem Beratungsbüro bekundet, von den zu beratenden Kommunen aber die Vorlage einer verbindlichen Erklärung gefordert, "aus der hervorgeht, daß über die Organisation ... auf der Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens unter Beteiligung privater Betreiber entschieden wird.
Sowohl in der Zielsetzung als auch im Verfahren wird die Wasserversorgung
miteingeschlossen, soweit sie mit der Abwasserbeseitigung im Sachzusammenhang
steht.
Nachdem die großen deutschen Strom- bzw. Mischwarenkonzerne
sich in den neuen Bundesländern ( NBL ) in dem Stromgeschäft
maßgeblich eingenistet haben, versuchen sie nun, auch im Wassergeschäft
( Trink- und Abwasser ) Fuß zu fassen.
Dabei werden bereits bestehende Formen der "privatisierten öffentlichen Aufgaben" zur weitergehenden Privatisierung genutzt. Das ganze Ausmaß der Auswirkungen der Privatisierungspolitik wird sichtbar: Mächtige Interessengruppen gewinnen immer mehr in der Politik an Einfluß, der Staat zur Vertretung des Allgemeininteresses wird immer überflüssiger.
Da bedient sich also nun ein Bundesministerium, welches aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Kommunen nicht zuständig ist, eines Dritten, des DIHT, damit dieser ( unter einem unabhängigen Deckmantel ) staatliche Stellen zu weiterer Privatisierung animieren kann. Dieser DIHT ist zwar der Dachverband aller Industrie- und Handelskammern in Deutschland, die als ständische Organisationen in ihrem Mitgliedsbereich öffentliche Aufgaben ( z.B. in der Berufsausbildung ) ausführen. Im Außenbereich, d.h. auf dem sog. "freien Markt", ist der DIHT doch wohl als der Vertreter von privaten Unternehmensinteressen zu verstehen.
Die Gelder hierzu erhält dieser Dritte unter dem Deckmantel "Umwelt" aus dem Erlös von Mitteln, die aus einer Privatisierung ( hier der Salzgitter AG ) der öffentlichen Hand zugeflossen waren.
Die Tatsache, daß eine zum Abwasserkonzept zugehörige Wasserversorgung in die neue ( private ) Organisationsform eingeschlossen werden soll, zeigt das Bestreben, bereits gewinnträchtige zu den zunächst noch verlustbringenden Bereichen zuzuschlagen, und sei es auch nur, um die Verluste auszugleichen. Große gewinnträchtige Konzerne ( z.B. RWE ) können dann in ihrem Steuerverbundsystem noch zusätzlich Einnahmen der öffentlichen Hand schmälern.
Später kann man dann in einem mehr oder weniger gegliederten "Stadtwerke- Verbundsysten" von Wasserversorgung, Abwasser, ggf. auch von Strom, Gas und öffentlicher Nahverkehr, mit Hilfe der "manipulierbaren" kalkulatorischen Kosten die Monopolpreise erzielen, die vom Bürger gerade noch akzeptiert werden.
Inwieweit private Unternehmen zunächst nur gegen Entgelt die Geschäftsführung der öffentlich- rechtlichen Eigenbetriebe übernehmen, um sie zunächst "voll privatisierbar" zu machen, sei dahingestellt. ( vergl. Ziffer 3. Wie Eigenbetriebe privatisierungsfähig gemacht werden sollen ).
Die Machtstellung dieser ( privaten ) "Wassermonopolunternehmen" wird noch dadurch untermauert, daß die Bürger einem Anschlußzwang unterliegen und daß die Wasser- im Gegensatz zu den Strompreisen nicht staatlich kontrolliert werden.
Ich erhielt die Information, daß auch der Deutsche Städtetag an der Gründung des Beratungsbüros mitbeteiligt war bzw. jetzt noch daran beteiligt ist. Mit den Richtlinien solle er aber nichts zu tun haben wollen.
Entscheidend scheint zu sein :
Öffentliche Mittel zur Beratung bekommt man nur, wenn man private Anbieter in die Problemlösung miteinbezieht. So wird praktisch eine "vertragliche Prüfungspflicht zur Privatisierung" eingeführt.
Dabei wird, wie so oft, die finanzielle Notlage der Kommunen ausgenutzt. Im Vorfeld werden schon alle Fachleute in das Sanierungskonzept der Abwasserverbände mit einbezogen. Minister und weitere Vertreter der Aufsichtsbehörden sind bereits schon längere Zeit vorher durch Berufung in die Aufsichts- und Beiräte der Strom- und Wasserkonzerne in deren Unternehmensstrategie eingesetzt worden.
Auch die CDU auf kommunaler Ebene scheint sich dieser "Privatisierungsstrategie"
anzuschließen. So ist mir eine Kooperationsabsprache zwischen CDU
und SPD im Vogelsbergkreis bekannt geworden, wonach in der Vereinbarung
zwischen den beiden Parteien davon die Rede ist, daß Privatisierungsmöglichkeiten
innerhalb der Verwaltungstätigkeiten zu
p r ü f e n sind.
Der BGW ( = Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
e.V. ) will, daß seine privaten Abwasserunternehmen steuerlich den
öffentlichen Unternehmen, die meist als Regiebetriebe von den Kommunen
geführt werden, gleichgestellt werden. Ihm geht es bei dieser "steuerlichen
Gleichstellung" lediglich darum, im Interesse seiner Mitglieder die Abwasserentsorgung
weitgehend zu privatisieren, damit seine Unternehmen nicht nur mit Trinkwasser
und Gas, sondern auch noch mit dem entstandenen Dreck ( d.h. mit Abwasser
) Geschäfte machen zu können. Deshalb ist er dabei, über
die Bundesregierung bzw. Regierungskoalition die Versteuerung der Abwassergebühren
durchzusetzen. ( vergl. Anlage 21 : Presseinformationen des Bundesverbandes
der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft : BGW vom 23.02.95 und 27.04.95
). Ein im März 1995 vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagener entsprechender
Gesetzesentwurf wurde aufgrund eines starken Widerstandes in der deutschen
Öffentlichkeit zurückgezogen.
Es sind vor allem die hohen eingerechneten kalkulatorische Kosten ( bei der Abwasserentsorgung im Durchschnitt 50 % ), welche die großen privaten Versorgungsunternehmen zur Übernahme der Wasserentsorgung anreizen. Sie ermöglichen diesen nach der bekannten Methode der Stromkonzerne die Abschöpfung der hier entstehenden Überschüsse.
Zu klären wäre zunächst grundsätzlich, ob überhaupt öffentliche Gebühren zusätzlich versteuert werden dürfen.
Die in den Plänen des BGW ( und der Bundesregierung ) vorgesehenen Steuermodalitäten ( 15 % Vorabzugs- und 7 % Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ) ergeben insgesamt gesehen im Vergleich zu heutigen öffentlichen Abwasserbetrieben eine höhere Steuerbelastung. Denn
Löhne und Gehälter
+
kalkulatorische Kosten ( = 50 % der Gesamtkosten ),
also wesentlich mehr als die Hälfte der Gesamtkosten,
sind Eigenleistungen, unterliegen also nicht dem 15-%-igen Steuerabzug.
Von den kalkulatorischen Kosten fließen bei den privatisierten Abwasserunternehmen in jedem Fall die Mittel von der Kapitalverzinsung ( für das g e s a m t e Anlagevermögen ) als Dividenden an die privaten Kapitalgeber. Bei den öffentlichen Betrieben sind dies nur die Zinsen für die a u f g e n o m m e n e n relativ günstigen Kommunaldarlehen, also nur ein Teil davon. Bei einem E i g e n b e t r i e b kann gewährleistet werden, daß die hierbei entstehenden Überschüsse nicht für andere kommunale Zwecke verwendet werden.
Die Besteuerung hat auch s o z i a l p o l i t i s c h e Auswirkungen :
- Die Bürger ( und vor allem die sog. "kleinen Leute" ) müssen kräftig für ihren "Dreck" bezahlen, während Staat und Monopolunternehmen daran verdienen.
- Die Besteuerung der Abwassergebühren stellt einen Präzedenzfall dar. Sie kann zum Anlaß genommen werden, weitere Gebühren ( z. B. Müllgebühren ) zu besteuern, um so die Bürger, vor allem die sog. "kleinen Leute", weiter zur Kasse zu bitten ( vergl. oben ).
Diese "Doppelbesteuerung" wurde auch auf der Sitzung des Deutschen Landkreistages festgestellt ( lt. Radio HR 1 am 25.11.1996 um ca. 13.45 Uhr ).
- Wasser- und Abwasser gehören jetzt noch zur Grundversorgung. Die Gebühren darauf erscheinen auch in der sog. "2.Miete", die von den Hauseigentümern auf die Mieter abgewälzt wird. Bekanntlich ist die "1. Miete" ( noch ? ) umsatzsteuerfrei. Es besteht die Gefahr, auch die ganze Miete mit der ( ermäßigten ) Umsatzsteuer zu belegen.
- Durch eine staatliche Besteuerung dieser gemeindlichen Gebühren
wird neben einer "Doppelbelastung durch den Staat" ( siehe oben ) von Minderbemittelten
z.T. das Geld wieder hereingeholt, was durch die steuerliche Freistellung
des Existenzeinkommens wegfällt.
Das Präsidium des Deutschen Städtetags wendet sich gegen
ein Priva-tisierungsgebot und lehnt eine totale Privatisierung ab. Die
Erhaltung einer kommunalen Selbstverwaltung ist danach unerläßlich
für ein funk-tionierendes Gemeinwesen. ( vergl. Anlage 12: Bericht
der "Süddeutschen Zeitung" vom 17.06.94 )
In einem Leserbrief der "FAZ" vom 29.01.94 nimmt der Hauptgeschäftsführer
der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. Dr. Ing. Sigurd van Riesen kritisch
zur Privatisierung der Wasserentsorgung Stellung. Er nimmt dazu ähnliche
Einschätzungen vor, wie der Autor unter dem Abschnitt B. C s. Anlage
7 ).
Weiterhin geben die 8 Thesen des wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft
für öffentliche Wirtschaft die grundsätzlichen Bedenken
gegen die Privatisierung öffentlicher Aufgaben an. Sie sind in ihrer
Schrift " Privatisierungsdogma widerspricht Sozialer Marktwirtschaft" ausführlich
erläutert. (vergl. Anlage 8 : Auszug aus "ZfK" vom April 1994 und
Inhaltsangabe der o. a. Schrift )
Hermann Josef Löw stellt in seinem o.a. Fachaufsatz "Öffentliche
Auf-gaben in der Verantwortung Privater" die fachlichen Argumente gegen
eine Privatisierung der Wasserwirtschaft dar. ( vergl. Anlage 9:
Fachaufsatz ). Er zeigt nicht nur die Privatisierungstendenzen im Bereich
der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf, sondern weist auch auf
ihre Risiken hin. Als aktives Mitglied des BUND, u. a. in dessen Arbeitskreis
"Wasser" auf Bundesebene, hat er in diesem Zusammenhang vor allem die ökologischen
Erfordernisse in der Wasserwirtschaft klargestellt.
Der BUND- Ortsverband Alsfeld/Hessen will die im von der öffentlichen
Hand erzielten Einnahmen aus dem Energie- und Wassergeschäft ( Dividenden,
Konzessionsabgaben usw. ) in dem Umweltschutzbereich investieren und lehnt
deshalb eine Abschöpfung dieser Mittel durch private Anleger ab (
vergl. Anlage 13: Anträge des BUND- Ortsverbandes
Alsfeld/Hessen an Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz )
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Wasserentnahme der Oberhessischen
Versorgungsbetriebe AG ( OVAG ) im Vogelsberg und der Berufung eines
Politikers zum neuen Vorstandsvorsitzenden dieser Gesellschaft wurden von
der Jahresmitgliederversammlung des BUND - Ortsverbandes Alsfeld ein Antrag
verabschiedet, der sich speziell mit der Ablehnung der Privatisierung der
Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung befaßte ( vergl. Bericht
der Alsfelder Allgemeinen vom 06.12.1994 : "BUND lehnt
Privatisierung bei Wasserversorgung ab" ).
Die Diskussionen des Antrags 3 ( vergl. Anlage 13: Anträge
des BUND- Ortsverbandes Alsfeld an Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz
) in den Arbeitskreisen "Wasser" und "Energie" und im Fachrat führten
zu einem Vorstandsbeschluß des BUND- Landesverbandes Hessen gegen
Priva-tisierungsmaßnahmen in der gesamten Wasserwirtschaft ( vergl.
Anlage 17 : Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Positionsbeschreibung des AK Wasser im BUND Landesverband Hessen
).
Auf seiner ordentlichen Landesdelegiertemversammlung am 18.03.95
in Marburg übernahm der BUND- Landesverband Hessen die Anträge
1 und 2 des Ortsverbandes Alsfeld ( vergl. Ausführungen zu Punkt 9.2.
).
In diesen beiden Anträgen ging es den Antragstellern aus Alsfeld darum, in der Öffentlichkeit aufzuzeigen, daß die bei der Umweltbelastung erzielten Gewinne ( zumindest im Bereich der öffentlichen Hand ) für umweltschützende Maßnahmen zu verwenden sind. Wenn dies geschehen würde, brauche man zunächst keine diesbezügliche Steuer ( z. B. Energiesteuer ) zu erheben. Bei Einnahmeausfällen seien dann höchstens Steuern für andere öffentliche Aufgaben zu zahlen.
Eine Privatisierung solcher gewinnträchtigen öffentlichen Aufgaben mit der Zuführung der erzielten Überschüsse an die öffentliche Hand ( z. B. in Form von Dividenden schon bei Eigengesellschaften ) oder erst recht in den privaten Bereich ( bei privaten Beteiligungen ) sei dann schon aus finanziellen Gründen abzulehnen.
In Betrieben mit öffentlicher Rechtsform ( z. B. Eigenbetriebe ) könnte man die "Ökokosten" in die Gebühren einkalkulieren. und ggf- "Öko- Bilanzen" aufstellen. So könnte man das öffentlich- rechtliche Kostendeckungsprinzip auf neue "ökonomisch- ökologische Füße" stellen.
Wichtig sei vor allem, eine diesbezügliche Diskussion vor Ort zu
führen.
Unter der Vorlage der Positionsbeschreibung des BUND- Landesverbandes
Hessen befaßte sich der Arbeitskreis "Wasser" des BUND auf Bundesebene
in mehreren Sitzungen mit der Privatisierungsproblematik im Wasserbereich.
Auf seiner Sitzung vom 9. - 11. 04. 1995 in Schwedt an der Oder verabschiedete
er dazu ein 8- seitiges Arbeitspapier. An der Bearbeitung des Papiers waren
beteiligt:
Kurt Eggeling ( Nordrhein-Westfalen ), Dr. Ralf Köhler ( Brandenburg
), Jens Krause, Hermann- Josef Löw ( Saarland ), Walter Pfeiffer (
Hessen ),Wilhelm Rühl ( Hessen ), Dr. Heinz Schlapkohl ( Rheinland-
Pfalz ), Sebastian Schönauer ( Bayern ).
( Vergl. Anlage 22 : Arbeitspapier "Privatisierung
der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ? Nein Danke !" )
Gegen eine Beteiligung der kommunalen Elektrizitätswerk Minden-
Ravensberg GmbH (EMR: Versorgungsgebiet sind hauptsächlich die Kreise
Herford und Minden- Lübbecke ) an den Stadtwerken in Minden sind die
benachbarten ostwestfälischen Stadtwerke Sturm gelaufen ( vergl. Anlage
14 : Resolution der ostwestfälischen Stadtwerke ) und mit Erfolg:
Mit knapper Mehrheit wurde das Konzept der dortigen Stadtverwaltung abgelehnt.
Im Bundesland Hessen, wo die Bürger auf kommunaler Ebene durch
einen Bürgerentscheid mitbestimmen können., haben sie bereits
gegen die Stadtverordnetenversammlung den Verkauf ihrer Stadtwerke an EAM
( Elektrizitätswerke Mitteldeutschland ) verhindert ( vergl. Anlage
15 : 3 Zeitungsberichte )
Anlage 1: Zeitungsbericht der "WK" vom 30./31.10. 1993 "Erster
Einstieg der Privatwirtschaft führte zum Eklat"
Anlage 2 : Berichte der "Neuen Westfälischen" in Bielefeld bzw. Höxter und die dazugehörigen Leserbriefe des Autors
Anlage 3: Artikel "Nach der Abfallentsorgung reizt VEW nun das Abwassergeschäft" in der "FAZ" vom 18.03.1994
Anlage 4: Auszug von den Seiten 61 - 63 des Geschäftsberichtes 1993 der VEBA AG
Anlage 5: Bericht der "OHZ" : "Kanal- TV: Ein neues Serviceangebot der OVAG an Städte und Gemeinden"
Anlage 6: Bericht der "OHZ" vom 10.05.94 : "FDP fordert die Priva-tisierung der OVAG".
Anlage 7 : Leserbrief der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 29.01.94 "Beim Erweitern privatisierter Abwasseranlagen" vom Haupt-geschäftsführer der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. Dr. Ing. Sigurd van Riesen
Anlage 8 : Auszug aus "ZfK" ( = Zeitung für Kommunalwirtschaft ) vom April 1994 : "Wider die Privatisierungs-Eiferer"
Anlage 9: Fachaufsatz : "Öffentliche Aufgaben in der Verantwortung Privater - Privatisierungstendenzen im Bereich der Wasserversorgung und Wasserentsorgung -" von Dipl.-Ing. Hermann- Josef Löw
Anlage 10 : Zeitungsbericht der "Frankfurter Rundschau" vom Freitag, den 22. April 1994, Nr. 93 : "Privatisierung : Bonn gibt Ländern Hausaufgaben auf"
Anlage 11 : Brief der SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.09.94 an den Autor.
Anlage 12 : Zeitungsbericht "Städtetag gegen totale Privatisierung" der Süddeutschen Zeitung vom 17.06.1994
Anlage 13 : 3 Anträge des BUND- Ortsverbandes Alsfeld an die Landesdelegiertenkonferenz Hessen und die Bundesdelegiertenkonferenz
Anlage 14 : Resolution ostwestfälischer Stadtwerke zur Beteiligung des Regionalversorgers EMR an Stadtwerken
Anlage 15: Zeitungsberichte :
"FR" vom 04.06.94 : "Eine Spielart direkter Demokratie, die ankommt",
"FR" vom 28.03.94 : "Verkauf der Stadtwerke an EAM abgelehnt"
"Gießener Anz" v. 29.03.94 : "Bürger : Stadtwerke nicht
verkaufen"
Anlage 16 : Richtlinien über die Förderung der Kommunalen Infrastruktur zum beschleunigten Aufbau einer effizienten Abwasserbeseitigung in den neuen Bundesländern und Berlin ( Ost ) vom 01.06.1994.
Anlage 17 : Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Positionsbeschreibung des AK Wasser im BUND Landesverband Hessen
Anlage 18: Auszug aus Kurzbericht 1993/94 der RWE AG, Seite 6.
Anlage 19 : "FR" vom 29.12.95 : "Mittelstand warnt vor monopolisierter Entsorgung" und mein Leserbrief dazu vom 04.01.1995 : "Privatisierung fördert Zentralisierung und Monopolisierung"
Anlage 20 : Zeitungsberichte der "FR" vom 08.03.95 "Bremer Stadtwerke vor Verkauf", vom 15.03.95 "Das wäre ein Sündenfall", vom 23.03.95 "Bürger sollen Stadtwerke erwerben", Dokumentation vom 29.03.95 "Wenn die Stadtwerke ihre eigene Stromversorgung aufgeben" und Notiz der "FR" vom 05.04.1995 "Bremer Senat für Energietrio", Bericht "Stadtwerkssitzung fällt aus" der "FR" vom 26.04.95.
Anlage 21 : Presseinformationen des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft : BGW vom 23.02.95 und 27.04.95
Anlage 22 : Arbeitspapier "Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ? Nein Danke !"
Anlage 23 : Zeitungsbericht der "FR" vom 08.07.1995 : "Bremer
Stadtwerke - Parlament beschließt teilweisen Verkauf" .