Zurueck zur Vorseite

Beschlüsse des BUND- Landesverbandes Hessen aufgrund der Anträge des BUND- Ortsverbandes Alsfeld

- Beschlossen von der Landesdelegiertenversammlung am 18. 03. 1995  -
 

Antrag zur Finanzierung von Umweltschutzaufgaben

Wir fordern alle Politiker und Umweltschutzverbände aut, sich dafür einzusetzen, daß die Erlöse und Erträge ( Gewinne, Überschüsse, Konzessionsabgaben, aus kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen u.a. ), die von der öffentlichen Hand bei der Belastung der Umwelt erzielt werden, zusätzlich zu freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen verwendet werden. Dabei sollen grundsätzlich die Mittel zweckbestimmt in den Bereichen verwendet werden, in denen sie entstanden sind.

Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen zur Erfüllung von Versorgungsaufgaben bei Strom, Gas, Wasser, Abwasser usw.

Einer Privatisierung, durch die diese Mittel den Umweltschutzaufgaben entzogen werden, ist entgegenzuwirken.

Begründung:

Die öffentliche Hand unterliegt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Kostendeckungsprinzip. Erzielte Überschüsse sind zweckbestimmt zu verwenden.
 

Antrag gegen Privatisierung von Umweltschutzbereichen

Wir lehnen jegliche Privatisierung in den Bereichen ab, in denen durch Erzielung von Monopolgewinnen die Umweltbelastung gefördert und eine für das Leben notwendige Einsparung von natürlichen Ressourcen erschwert oder sogar verhindert wird.

Begründung:

Die Verhaltensweise der großen Stromkonzerne hat gezeigt, daß unter privater Regie nicht eine auf das Allgemeininteresse ausgerichtete sparsame Wirtschaft, sondern durch das Profitinteresse eine
Verschwendungswirtschaft gefördert wird.