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Beschlüsse des BUND- Landesverbandes Hessen aufgrund der Anträge
des BUND- Ortsverbandes Alsfeld
- Beschlossen von der Landesdelegiertenversammlung am 18. 03. 1995
-
Antrag zur Finanzierung von Umweltschutzaufgaben
Wir fordern alle Politiker und Umweltschutzverbände aut, sich dafür
einzusetzen, daß die Erlöse und Erträge ( Gewinne, Überschüsse,
Konzessionsabgaben, aus kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen u.a.
), die von der öffentlichen Hand bei der Belastung der Umwelt erzielt
werden, zusätzlich zu freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen verwendet
werden. Dabei sollen grundsätzlich die Mittel zweckbestimmt in den
Bereichen verwendet werden, in denen sie entstanden sind.
Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen
zur Erfüllung von Versorgungsaufgaben bei Strom, Gas, Wasser, Abwasser
usw.
Einer Privatisierung, durch die diese Mittel den Umweltschutzaufgaben
entzogen werden, ist entgegenzuwirken.
Begründung:
Die öffentliche Hand unterliegt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
dem Kostendeckungsprinzip. Erzielte Überschüsse sind zweckbestimmt
zu verwenden.
Antrag gegen Privatisierung von Umweltschutzbereichen
Wir lehnen jegliche Privatisierung in den Bereichen ab, in denen durch
Erzielung von Monopolgewinnen die Umweltbelastung gefördert und eine
für das Leben notwendige Einsparung von natürlichen Ressourcen
erschwert oder sogar verhindert wird.
Begründung:
Die Verhaltensweise der großen Stromkonzerne hat gezeigt, daß
unter privater Regie nicht eine auf das Allgemeininteresse ausgerichtete
sparsame Wirtschaft, sondern durch das Profitinteresse eine
Verschwendungswirtschaft gefördert wird.