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Zurueck zur Vorseite - Sind die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Liberalisierung und Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gestoppt worden ? ( 18.12.2000 )

Die Kommunale Trinkwasserversorgung - Grundlage einer gesunden Gemeindepolitik

- Keine Liberalisierung des Wassermarktes

- Privatisierung ? NEIN DANKE!

Sebastian Schönauer, Rothenbuch im Spessart

Iphofen, 22.11.2000
 
 

I. Erhalt der kommunalen Trinkwasserversorgung

Wenn ich als Vertreter der deutschen Umweltverbände zu Ihnen heute vor dieser imposanten Kulisse der Jahrestagung 2000 des Bayerischen Gemeindetages sprechen kann, so möchte ich mich für diese Möglichkeit bei ihnen bedanken und gleichzeitig einleitend auf meinen eigenen Werdegang im wasserwirtschaftlichen Bereich eingehen.

Die Erhaltung einer kommunalen Trinkwasserversorgung ist nicht erst seitdem die Liberalisierung des Wassermarktes als Damoklesschwert über unseren kommunalen Häuptern schwebt, ein wichtiges, ja lebenswichtiges Thema.

Mein, bzw. unser gemeinsamer Kampf um die Erhaltung einer kommunalen Trinkwasserversorgung ist gleichzeitig der Kampf gegen die Ausweitung einer Versorgung mit Fernwasser.

Seit 1977 versucht die Bayerische Staatsregierung ihre - damals in einer Hochglanzbroschüre vorgestellte - Planung, nämlich einen Großteil der bayerischen Kommunen an die vorgestellten Fernwasserversorgungen in Nord und Süd anzuschließen, in die Tat umzusetzen. Der Bau von Trinkwasserstauseen in Nord- und Ostbayern sollte die Fernwasserversorgung absichern. Nicht zuletzt deshalb wurde im Herzen des Spessarts 1978 mit dem Bund Naturschutz in Bayern und von mir als Vorsitzenden eine Aktionsgemeinschaft gegründet, die sich gegen die damals vorgesehene Fernwasserversorgung ausspricht.

Seit dem Jahre 1978 hat die "Aktionsgemeinschaft Hafenlohrtal" den von den Technokraten in München geplanten Stausee im Hafenlohrtal verhindert, dabei eines der schönsten und wertvollsten Täler Nordbayerns gerettet und nicht zuletzt durch ihre Aufklärungsarbeit die Eigenständigkeit unserer Trinkwasserversorgung gesichert.

Aus der Aktionsgemeinschaft Hafenlohrtal – kurz AGH genannt - heraus entstand eine ökologisch motivierte Bewegung, die sich zuerst besonders in Unterfranken für die Erhaltung der kommunalen Trinkwasserversorgungen einsetzte. Grundlage dieser Arbeit war auch, zu verhindern, dass die damals weithin praktizierte Überdüngung von landwirtschaftlich genutzten Äckern und Feldern unser Trinkwasser weiterhin dauerhaft vergiftet.

Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung

Als am 18. Januar 1986 dann die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung - kurz IKT - in Würzburg aus der Taufe gehoben wurde und sich im Sommer des gleichen Jahres bayernweit konstituierte, war die Zielsetzung klar. Die Aktionsgemeinschaft Hafenlohrtal konnte die Beratungsarbeit im unterfränkischen Raum allein nicht mehr leisten. Es sollte den bayerischen Kommunen mit dem Fachwissen der IKT geholfen werden, ihre eigenen kommunalen Trinkwasserversorgungen zu erhalten.

Programme zur Sanierung und Erhaltung der Brunnen und Quellen wurden entwickelt und weitergegeben, der IKT – Infodienst wurde installiert. In Hunderten von Vorträgen vor Ort wurde der Widerstand gegen Fremdwasserbezug (- meist ohne Not und nur zur Symptombekämpfung vorgeschlagen ) und gegen Fernwasserprojekte gestärkt und Konzepte für die Erhaltung der Eigenversorgung entwickelt. Viele Gemeinden und Städte konnten mit Erfolg beraten werden, viele dezentralen Trinkwasserversorgungen wurden durch die Beratungstätigkeit der IKT erhalten. Sogar die fachlichen Ziele der Bayerischen Wasserwirtschaft im Landesentwicklungsprogramm ( LEP ) konnten auf Druck der Kommunen, der IKT Bayern und des Bundes Naturschutz in Bayern geändert werden: Das heute vorgegebene Ziel im Landesentwicklungsprogramm – LEP – ist die Erhaltung und Sanierung der eigenen, der kommunalen Quellen.

Sanierung statt Fernwasseranschluss

Seit zwei Jahrzehnten haben sich die anfangs der 80er Jahre vorgegebenen Verbrauchsprognosen der Bayerischen Staatsregierung als falsch erwiesen. Die Gemeinden, die auf die Erhaltung der eigenen Trinkwasserversorgung gesetzt haben, waren und sind gut beraten. Unsere – legitime, an die Adresse unserer Landesregierung gerichtete – immer wieder vorgebrachte Frage lautet dazu: Warum werden nicht endlich die bereits 1988 vom Bayerischen Landtag im sog. "Hafenlohrtalbeschluß" erhobenen wasserwirtschaftlichen Forderungen umgesetzt?

Im Beschluss des Landtags aus dem Jahre 1988 heißt es sinngemäß, aber eindeutig, dass eine Stauseeplanung nur dann weitergeführt werden dürfe, wenn die langfristige Trinkwasserversorgung in Unterfranken nicht durch anderweitige Bedarfsdeckung im Regierungsbezirk gesichert werden kann. Gedacht war dabei in dem von der CSU als Mehrheitspartei selbst eingebrachten Antrag insbesondere an die "Sanierung bestehender kommunaler Anlagen" und die "Erschließung weiterer Trinkwasservorkommen".

Genau das haben viele Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten mit Millionenaufwand getan. Die meisten unterfränkischen Gemeinden haben ihre Trinkwasserversorgungen sicherer gemacht, viele Brunnen wurden mit Millionenaufwand saniert und neue Quellen wurden erschlossen. Einige Gemeinden und Städte aber haben – zum Teil mit offenkundiger Duldung der Wasserwirtschafts- und Landratsämter – die Sanierung ihrer Trinkwasserversorgungen "verschlafen", haben eine Sanierung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete abgelehnt und sich – entgegen den Forderungen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms ( LEP ) - an fremde Gruppen- oder Fernwasserversorgungen angeschlossen.

Die Folgen bei einem Fernwasseranschluss sind fatal: Die Kommunen verlieren ihre Eigenständigkeit in der Trinkwasserversorgung, die Zweck- oder Fernwasserverbände bekommen die Hoheit über die Grundwasserschutzgebiete und – was für die Kommunen das Schlimmste ist – die Fernwasserzweckverbände und nicht die Kommunen streichen Hunderte von Millionen DM an Zuschüssen ein. Millionen an Steuergeldern, die den Kommunen fehlen. Die Fernwasserlobby, angefangen bei den Gemeinde- und Stadträten, den Bürgermeistern und Landräten, die in den Zweck- und Fernwasserverbänden die Fäden ziehen, bis hin zu den Technokraten in den Ministerien und den Parteien, verkehrt so unsere politischen Ziele ins Gegenteil.

Nicht zur "Erhaltung und Sanierung" der bestehenden kommunalen Anlagen ( LEP) – eines der höchsten Ziele einer echten und lebendigen Agenda 21 - wie es deutlich auch im Artikel 141 der Bayerischen Verfassung beschrieben ist - wird in diesen Fällen geraten, sondern das Fernwasser wird von der Wasserwirtschaftsbehörde als Versorgungsvariante angepriesen. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Ziele der Bayerischen Verfassung:

Statt Erhalt der eigenen Quellen und damit Grundwasserschutz vor der eigenen Haustür - Fremdversorgung und Verlagerung der Verantwortung auf fremde Schultern.

Sehr positiv ist, dass viele Gemeinden trotzdem ihre eigene Trinkwasserversorgung gegen die Verlockungen des Fremdbezuges und einer Fernwasserversorgung erhalten haben. Viele "kommunale Torheiten" konnten so verhindert werden. Namhafte bayerische Städte und viele Dörfer und Gemeinden haben erstmals Schutzgebiete ausgewiesen und dann darüber hinaus ihre Wassereinzugsgebiete ökologisch ausgerichteten Sanierungsplänen unterworfen. Die Landeshauptstadt München besteht gar auf Ökolandbau in ihren Trinkwassergewinnungsgebieten.

"Die dezentrale, kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern ist zu erhalten und soll durch geeignete administrative Maßnahmen vom Staat und seinen nachgeordneten Behörden gestärkt werden."

So lautet die zentrale Botschaft von IKT, BUND und BN in Bayern. Die Erhaltung der kommunalen Trinkwasserversorgung die Grundlage einer gesunden Kommunalpolitik und bleibt ein Grundpfeiler für einen langfristigen und damit nachhaltigen Grundwasserschutz. Nur durch eine ortsnahe, kommunale Trinkwasserversorgung bleibt für unsere Konsumgesellschaft der "Handlungsbedarf" zur Reinhaltung der Gewässer und damit der politische Druck zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch Pestizide oder Nitrat erhalten.

Die von der Fernwasserversorgung oder durch Ausbeutung" von Tiefenwasser versorgten Bürger / innen kümmern sich naturgemäß weniger darum, wie sie zu "ihrem" schadstofffreien Trinkwasser kommen.

Die fachlichen Ziele der Bayerischen Wasserwirtschaft – nur ein Feigenblatt?

Die natürliche Sanierung der Trinkwasserschutzgebiete im Sinne einer Ursachenbeseitigung muss absoluten Vorrang vor allen technischen Maßnahmen haben, die nur ein "Kurieren an den Symptomen" sein können. Durch Wasserbeileitung oder Tieferbohrung von Brunnen wird langfristig die Versorgungssicherheit der Kommunen gefährdet und die Probleme einer gesicherten Trinkwasserversorgung lediglich auf die nachfolgenden Generationen verlagert. Den Kommunen und ihren Verantwortlichen muss dabei klar sein, dass auf Dauer die Sanierung der Trinkwasserschutzgebiete allein nicht genügt. "Zwei Komponenten der Vorsorge bilden die Basis des Trinkwasserschutzes ", so formulierte es bereits vor Jahren Gottfried Koschel vom Landesamt für Wasserwirtschaft. "Flächendeckende Vorsorgen im Rahmen des Allgemeinen Gewässerschutzes und besondere Vorsorgen innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Letztere haben die Aufgabe, verbleibende Gefährdungspotentiale von Wassergewinnungsanlagen fernzuhalten, bzw. zu minimieren und die Schutzfunktionen der Deckschichten zu erhalten. Sie sind nicht geeignet, Defizite im Allgemeinen Gewässerschutz zu korrigieren oder gar auszugleichen".

Das müssen alle Verantwortlichen in den Kommunen wissen, wenn sie sich mit den Problemen der Trinkwasserversorgung beschäftigen. Jeder Fremdwasserbezug gefährdet die Versorgungssicherheit unserer Gemeinden, weil damit immer mehr Gebiete vor der eigenen Haustür für den Gewässerschutz aufgegeben werden und somit auch der gesellschaftliche und politische "Handlungsbedarf" entfällt, für einen "Flächendeckenden Gewässerschutz" zu kämpfen. Bisher wird es den Kommunen durch die herrschende Zuschusspraxis eher erschwert, die eigene Versorgung zu erhalten. Zuschüsse fließen reichlicher und leichter für den Anschluss an Zweckverbände. Die Aufgabe der Eigenversorgung wird den Kommunen quasi "versüßt.

Eine Änderung der staatlichen Zuschusspraxis ist dringend notwendig

Um die ökologisch wertvolle und ökonomisch vernünftige Eigenversorgung sicherstellen zu können, ist deshalb eine grundlegende Änderung der herrschenden Zuschusspraxis –weg von der gezielten Überschreitung der sogenannten "Förderschwelle" und Abkehr vom Prinzip "Zuschusshöhe wächst mit der Projektgröße"– hin zu einer pauschalen Bezuschussung pro zu entsorgendem Einwohnergleichwert oder versorgtem Einwohner notwendig. Die ökologischen und die auch die ökonomischen Vorteile wären für beide Seiten groß: Staat und Kommunen würden Hunderte von Millionen DM sparen

Pauschalbezuschussung statt Geldverschwendung

Eine Pauschalbezuschussung veranlasst die Gemeinden in hohem Maße zu einem äußerst sparsamen Umgang mit den staatlichen Zuschüssen. Das "Ziel" der Kommune würde automatisch eine möglichst effektive und sparsame Verwendung der bewilligten Steuergelder sein und nicht mehr die " für die Gemeinde vorteilhafte" Erhöhung der Bausummen, bis hin zu daraus resultierenden Überdimensionierungen der Anlagen. Auch die Honorare der Planungsbüros würden sich dabei wohl gravierend verringern. "Die wirtschaftlichste Lösung" muss in Zukunft die sein, die dem Staat und seinen Bürgern am wenigsten kostet und nicht die großtechnische, meist millionenschwere Lösung, die den Kommunen durch hohe Zuschüsse "schmackhaft" gemacht werden.

Grundwasserschutz statt Fernversorgung

Auch ökologisch macht diese Forderung Sinn. Mit der Erhaltung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung sind die Menschen gezwungen, sich mit den Grundwasserverunreinigungen durch Industrie und Landwirtschaft zu beschäftigen. Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten und Wassereinzugsgebieten ist deshalb – nicht zuletzt wegen der vielen Beratungs- und Aufklärungsveranstaltungen von Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften und Umweltgruppen – eine allgemein anerkannte, ja von der Gesellschaft geforderte Aufgabe, die von vielen Kommunen und Trinkwasserverbänden im eigenen Gemeindebereich wahrgenommen wird.

II. Die Struktur der Trinkwasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland und Bayern

In Deutschland gibt es insgesamt 6.700 Wasserversorgungsunternehmen, davon liegen 2.700 in Bayern. 1.500 dieser bayerischen WVU haben eine geringere Wasserabgabe als 100.000 cbm im Jahr. Von den ca. 7.000 Kläranlagen in der BRD liegen wiederum allein 2.700 in Bayern.

Bei der Diskussion über die "Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft" in Deutschland und im internationalen Wettbewerb" wird immer wieder von interessierten Kreisen davon gesprochen, dass u.a. "Bayern mit seiner ausgesprochen kleinräumig und dezentral ausgeprägten Struktur in der Wasserver- und in der Abwasserentsorgung besonders betroffen" sei.

Die "kleinräumige und dezentrale Struktur" der Wasserversorgung

Trotz des nachweislich guten Zustandes und trotz des hohen wirtschaftlichen Standards der Wasserver- und der Abwasserentsorgungen in Bayern – aber auch in ähnlich strukturierten Gebieten Deutschlands –wird von den ("Shareholder Value -) Lobbyisten" immer wieder behauptet, dass "von den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen .. gerade diese kleinen Wasserversorger betroffen" seien.

Ich stelle – quasi exemplarisch - das Beispiel meiner Spessartgemeinde Rothenbuch dar, in der ich mir als "altgedienter" Gemeinderat und seit 1972 zweiter Bürgermeister nach 28 Jahren Amtszeit wohl einen fundierten Überblick über das kommunale Geschehen erarbeitet habe:

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung unserer Gemeinde mit 2.000 Einwohnern ist – nicht zuletzt naturräumlich bedingt - auf unsere Größe zugeschnitten, also kleinräumig. Unsere Anlagen sind technisch gut ausgerüstet und dank der kommunalen, örtlichen Wartung "bestens in Schuss". Die Kläranlage funktioniert zufriedenstellend und wird in nächster Zeit "nachgerüstet". Die Trinkwasserversorgung ist qualitativ bestens, versorgungssicher und langfristig gesichert. Der "Gesamtwasserpreis" inklusive der Abwasserbehandlung beträgt 4.80 DM / cbm und ist also trotz oder gerade wegen der "kleinräumigen Struktur" kostengünstig. Solche Beispiele gibt es genug.

Nota bene: Seit dem 31. 12. 1999 ist unsere Gemeinde schuldenfrei.

Das Fazit ist – wie bei vielen ähnlich gelagerten Fällen - positiv.

In der "Projektbeschreibung" des Gutachtens des Bundeswirtschaftsministeriums zur Frage der Marktliberalisierung wird aber das Gegenteil unterstellt. Dort wird unter dem Punkt 3 a) "Ausgangslage" als ( mögliche ) Begründung für die Notwendigkeit einer "Marktöffnung" geschrieben:

"Durch eine stärkere wettbewerbliche Orientierung und Marktöffnung könnten sowohl Anreize gesetzt werden, die den Druck zu stärkerer Effizienz im Rahmen der Leistungserbringung erhöhen und kostenmindernd wirken,.."

Es wird hier wie so oft - ohne den Beweis erbringen zu können- eine fehlende Effizienz in unserer Wasserversorgung "angenommen", nicht zuletzt um die Notwendigkeit einer Marktöffnung "konstruieren" zu können. Die allermeisten Kommunen brauchen aber weder eine ( noch ) höhere Effizienz, noch kostenmindernde Anreize. Unser Fazit muss also lauten:

Die "kleinräumige und dezentrale Struktur" entspricht exakt der geforderten Kreislaufwirtschaft und beinhaltet die Umsetzung der Agenda 21 in den Kommunen.

Die immer wieder – mit negativem Touch genannten - "kleinräumigen Strukturen" entstanden historisch gesehen aus dem Prinzip eines naturgegebenen "Wirtschaftens vor Ort" und entsprechen genau dem – neuerdings wieder stärker geforderten – Prinzip einer hocheffizienten und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. "Das Prinzip, "was ich verbrauche, soll möglichst vor Ort erzeugt werden" hat zu einem ökologisch nachhaltigen Gebrauch des Wassers vor Ort geführt. Die kommunale, ortsnahe Trinkwasserversorgung gewährleistet eine hohe Trinkwasserqualität und eine große Versorgungssicherheit.

Nur die Kommunen mit einer eigenen – egal, ob großen oder kleinen - Wasserversorgung, bzw. deren Bewohner entwickeln und erhalten dabei die notwendige Verantwortung für einen punktuellen Grundwasserschutz "vor der eigenen Haustür", der wiederum die daraus resultierende Akzeptanz für den – dringend notwendigen - flächendeckenden Grundwasserschutz schafft.

Die aus der kommunalen Praxis stammende Erfahrung lautet:

Gerade die kleinräumig strukturierten Wasserversorgungen in Bayern, aber auch in Niedersachsen und anderen

Bundesländern sind hocheffizient und – nicht nur finanziell – gesund.

III. Wasser ist Leben!

Wasser ist - neben Boden und Luft- eine natürliche Lebensgrundlage. Sauberes Wasser - natürlich mit Trinkwasserqualität - kommt aus jedem Wasserhahn und das in scheinbar unerschöpflicher Menge. Für uns in Deutschland und weiten Teilen Mitteleuropas ist dies so selbstverständlich, dass uns erst dann bewusst wird, wie lebenswichtig Wasserqualität und -quantität sind, wenn die Medien von Naturkatastrophen oder Dürreperioden berichten oder wir unser Trinkwasser abkochen müssen, weil Bakterien das Wasser verunreinigen. Wasserknappheit: für Mitteleuropäer ein Fremdwort, doch schon in Südeuropa im Sommer oftmals Realität.

Die Wasserversorgung ist fast überall auf der Welt nicht zuletzt wegen ihrer grundlegenden Bedeutung als öffentlich – rechtliche Dienstleistung organisiert worden.

Die heute vorliegende Struktur der öffentlichen Wasserversorgung ist in den letzten hundert Jahren hauptsächlich von den dafür verantwortlichen Kommunen so geschaffen worden. Nicht zuletzt als "Antwort auf die Unfähigkeit des privaten Kapitals zur Errichtung erfolgreicher und sozialverträglicher Wasserversorgungen in Deutschland" so nennt es Dr. Hanno Hames von den Hamburger Wasserwerken, haben sich in öffentlicher Verantwortung sehr unterschiedliche, an die naturräumlich sehr unterschiedlichen Verhältnisse und "vor Ort" meist hervorragend angepasste Strukturen herausgebildet, deren ökologische und auch ökonomische Vorzüge offenkundig zu Tage getreten sind und weiterhin bewiesen werden können.

Auch die Kehrseite der Medaille ist klar zu erkennen. Überall dort, wo die Wasserversorgung dem "freien Spiel der Kräfte" und damit dem brutalen Kampf um möglichst hohe Profite überlassen worden ist, sind Mangelwirtschaft, Qualitätsminderung und exorbitante ( Wucher- ) Preise das Ergebnis.

IV. Liberalisierung – Privatisierung

Bei der Auseinandersetzung in der Diskussion um Privatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes werden häufig die beiden Begriffe, um die es geht in ihrer Bedeutung nicht richtig erkannt oder nicht genau genug auseinandergehalten.

Die notwendige Begriffsdefinition lautet deshalb.

Privatisierung bedeutet den Rückzug des Staates aus seinen hoheitlichen Aufgaben und die Erschließung des Geldmarktes für ( scheinbar ) "notleidende" Kommunen.

(Die Privatisierung ist im bestehenden Ordnungsrahmen bereits jetzt möglich.)

Liberalisierung bedeutet - darüber hinausgehend - die Schaffung von Rahmenbedingungen für den uneingeschränkten Wettbewerb

(z.B. Freigabe der Leitungsrechte ohne Rücksicht auf ökologische und ökonomische Folgen)

Im Artikel 28 des GG heißt es dazu deutlich:

"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Diese Verantwortung wird durch Teil- oder Vollprivatisierung abgegeben. Dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung für die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.

Die Handlungsspielräume der Kommunen würden dabei bis auf Null zurückgehen! Die vorgesehene Privatisierung verletzt aber auch andere Ziele des GG, in denen z.b. die Kommune zur gleichmäßigen materiellen Sicherstellung der Grundbedürfnisse verpflichtet wird. o.ä.

Eine private Betreiberfirma - möglichst noch auf internationaler Ebene - hat die bewusst vorgesehene Bindung an das Grundgesetz nicht. Fazit:
 
  • Die "Erosion der kommunalen Hoheit" ist kein Zufall. 
  • Die Zerschlagung der kommunalen Selbständigkeit in hoheitlichen Belangen wurde von langer Hand und planmäßig vorbereitet.

Die Grundfrage lautet:

Stehen unsere Regierungen für die Profitmaximierung bei internationalen Multis oder setzen sie sich für die Erhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung in öffentlicher und kommunaler Hand ein?

V. Die Privatisierungsdiskussion

Von der "Verschlankung des Staates" zur Profitmaximierung

Ausgangspunkt der verstärkt Ende der neunziger Jahre aufgekommenen Diskussion um die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist eine von interessierten Wirtschaftsverbänden und von der damaligen Regierungskoalition unter Kanzler Kohl eingeleitete Diskussion, die sich mit dem Thema der "Verschlankung" des Staates und "Überführung" von staatlichen Aufgaben in private Hände befasste. Die damalige Regierung wollte sich wohl in einer immer mehr von einer vordergründigen Profitmaximierung faszinierten Gesellschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern profilieren und ganz offenkundig wohl auch die Lobbyisten in den Chefetagen der Wirtschaft "bedienen".

Mit dem Argument einer - nicht bestrittenen und auch zum Teil notwendigen - Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung hatte die vormalige Bundesregierung– sowohl auf die supranationale Gesetzgebung der EU wie auf die nationale Ebene der BRD – massiv Druck gemacht, um – neben anderen öffentlich organisierten Bereichen – auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung dem kommunalen Bereich - und damit dem öffentlichen Einfluss und der kommunalen Fürsorge - zu entziehen.

Deregulierung oder Abbau des Rechtsstaates

Die aktuelle Liberalisierungsdebatte kommt nicht von ungefähr. Unter dem Modewort "Deregulierung" (- das Thema war "chic" geworden - ) wurde der Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass "staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten" durch Ausgliederung und sogenannte Entstaatlichung – oder gar durch totale Privatisierung – besser erfüllt werden könnten als in kommunaler, also öffentlicher Verantwortung.

Die damalige, CDU-geführte Bundesregierung wollte offenkundig neben dem exorbitanten Geldtransfer von 1,5 Billionen DM an Staatsschulden, die nicht zuletzt auch zum Wohle der Großbanken und der Geldinstitute angehäuft wurden, dem privaten Kapital eine weitere lukrative und quasi staatlich garantierte Einnahmequelle erschließen.

Dass mit der totalen Privatisierung und der Liberalisierung, besser Deregulierung des Wassermarktes allerdings das Grundgesetz (GG) angetastet würde und sogar ausgehebelt werden könnte, hat - zumindest damals - weder die Rechtsexperten der im Bundestag vertretenen Parteien, aber auch nicht die Juristen des Städte- und Gemeindetags alarmiert!

Im Artikel 28 des Grundgesetzes der BRD heißt es deutlich:

"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Gerade aber diese "Verantwortung" wird durch Teil- oder Vollprivatisierung abgegeben. Dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung für die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung.

Die Handlungsspielräume der Kommunen würden dabei bis auf Null zurückgehen! Die vorgesehene Privatisierung verletzt aber auch andere Ziele des GG, in denen u.a. die Kommune zur gleichmäßigen materiellen Sicherstellung der Grundbedürfnisse verpflichtet wird.

Eine private Betreiberfirma - möglichst noch auf internationaler Ebene - hat die bewusst vorgesehene Bindung an das Grundgesetz nicht.

Unsere Erkenntnis daraus lautet:
 
  • Die "Erosion der kommunalen Hoheit" ist kein Zufall. 
  • Die Zerschlagung der kommunalen Selbständigkeit in hoheitlichen Belangen wurde von langer Hand und planmäßig vorbereitet.

Die Grundfrage lautet:

VI. Setzen sich unsere Regierungen und unsere staatlichen Behörden für die Profitmaximierung bei internationalen Multis oder für die Erhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung in öffentlicher und kommunaler Hand ein?

Warum sich die neue "rot – grüne" Bundesregierung in diese Diskussion – ohne Not – hinein manövriert hat, ist gerade für diejenigen ein ( politisches ) Rätsel, die die starke kommunalpolitische Verankerung der SPD kennen. Wer den "Ausverkauf des kommunalen Tafelsilbers" betreibt, schwächt nicht nur die Kommunen, sondern gibt die Rechte an unserer wichtigsten Lebensgrundlage auf und gefährdet auf Dauer die Volksgesundheit.
 
 

Bundeswirtschaftsministerium – Dienstleister für die Multis?

Im Sommer des Jahres 2000 sah es noch sehr schlecht für die Erhaltung der kommunalen Trinkwasserversorgung aus:

Gerade noch "in letzter Minute" konnten die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Streichung der Paragraphen 103 ( ff ) des "Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" – nicht zuletzt durch die öffentlichen Aktionen gerade der Umweltverbände - gestoppt werden. Bundesminister Werner Müller musste "zurückrudern". Die Proteste aus den Städten und Gemeinden – nicht zuletzt angefacht durch kritische und vor allem ökologisch motivierte Bürgerinnen und Bürger – waren nach zaghaftem Beginn ( zu ) stark.

Sachverständigenrat – SRU . zieht positives Urteil für Liberalisierung zurück

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen – SRU – hatte sich plötzlich in die Diskussion um die Zerschlagung oder "Liberalisierung" des Wassermarktes eingemischt, übernahm, bzw. unterstützte dabei die Argumentation des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft ( BDE / VpA ) und sprach sich zu aller Überraschung sehr deutlich für die weitere "Privatisierung und Liberalisierung in der Wasserwirtschaft" aus. Eine seltsame und kaum begründbare Entscheidung des SRU.

Was steckte dahinter?

Das Netzwerk UNSER Wasser, dem auch der BUND angehört, wandte sich wegen des unverständlichen SRU - Urteils ( in einem Schreiben von Nik Geiler – BBU - ) anlässlich des Wechsels im Sachverständigenrat an die neue SRU – Vorsitzende, Frau Professor Dr. Lübbe – Wolff, um sie zu bitten, die bisherigen SRU – Positionen zur "Liberalisierung" des Wassermarktes zu revidieren. Was in der Antwort der neuen SRU – Vorsitzenden vom 23. Oktober 2000 zu lesen war, hat nicht nur uns erstaunt. Frau Lübbe – Wolff distanziert sich in diesem Schreiben recht deutlich von der damals veröffentlichten Stellungnahme, indem sie beschreibt, wie es zu der falschen "Pro Liberalisierungsaussage des SRU gekommen war. Sie schreibt wörtlich:

"Herr Gawel ( der SRU Autor d. V.) den ich sonst als einen scharfsinnigen und für die Realitäten aufgeschlossenen Ökonomen sehr schätze, hatte es wieder einmal mit dem Publizieren so eilig, dass er seine Stellungnahme zu einer von mir im Rahmen unserer ZiF - Forschungsgruppe angestellten Untersuchung auf der Basis einer Kurzfassung der Untersuchungsergebnisse verfasst und die Langfassung gar nicht erst abgewartet hat. In der Langfassung sind aber deutlicher als in der Kurzfassung die auch von Ihnen richtiggestellten verbreiteten Irrtümer innerhalb der Umweltökonomie korrigiert, denen Herr Gawel in seinem Beitrag auch erlegen ist..."

Meine Frage dazu lautet:

Wie kann es sein, dass Mitglieder eines staatlichen Gremiums wie des SRU – wie hier geschehen – so leichtfertig oder gar in böswilliger Absicht Kurzfassungen von Untersuchungen so darstellen, dass die Ergebnisse umgedreht oder verfälscht werden?

Mein Kommentar dazu ist: "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!"

Positives Fazit: Der Sachverständigenrat hat sein "Urteil" revidiert. Ein erster Erfolg!

Bundeswirtschaftsministerium auf dem Rückzug?

Auch das Bundeswirtschaftsministerium musste in der Frage der Liberalisierung des Wassermarktes - zumindest vorläufig – den ( politischen ) Rückzug antreten:

Nun soll – wie üblich - ein Gutachten die weiteren Schritte zu der vorgesehenen Deregulierung des "Wassermarktes", wie zynischer Weise unsere Trinkwasserversorgung genannt wird, vorbereiten

Doch auch hier ist ( weiterhin ) besondere Vorsicht geboten:

Die deutschen Umweltverbände hatten bereits vor Monaten eine deutliche Warnung gegenüber den Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Werner Müller ausgesprochen, der mit meist sehr vordergründigen Argumenten der Öffnung des Wassermarktes für private Wassermultis das Wort redete. Minister Müller wies zur "Begründung" für das anstehende Handeln in seinen Reden immer wieder auf die quasi schicksalhafte "Entwicklung der Wassermärkte sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene" hin und verlangte, dass "in einem seriösen Zeitrahmen" der "konstruktive Diskussionsprozess" zu Ende komme und es zu "nachhaltigen Entscheidungen und zu Schritten" komme, "die uns in der Sache voranbringen und eine angemessene Zeit Bestand haben".

Eine recht zweideutige Aussage des ( parteilosen ) Wirtschaftsministers: Meint Wirtschaftsminister Müller mit "Sache", die Zerschlagung der öffentlichen Wasserversorgung oder die Stärkung der kommunalen der Verantwortung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist?

Seine Aussage – in dieser Legislaturperiode würde der § 103 GWB nicht aufgehoben - kann auch bedeuten, dass die "Hinrichtung" erst mal bis nach den nächsten Bundestagswahlen aufgeschoben wird, aber dann die kommunale Trinkwasserversorgung "exekutiert" werden soll.

Gutachten des BMWi zur Liberalisierung

Wohin das BMWi, bzw. der Wirtschaftsminister selbst die deutsche Wasserwirtschaft "treiben" will, wird klar , wenn man die "Projektbeschreibung" des BMWi als Vorgabe für die gutachterliche Untersuchung zum Vorhaben der Liberalisierung des Wassermarktes liest.

Dort heißt es z. B. unter Pkt. 6 "Wirtschaftspolitische Bedeutung des Vorhabens":

"Sowohl von der Wirtschaft als auch von Seiten umweltpolitischer Kreise wird vom BMWi eine sorgfältige und fundierte Vorbereitung weiterer Schritte als Vorbedingung einer Marktöffnung durch Streichung der GWB - Übergangsregelung zum Trinkwasser gefordert".

Es geht also dem BMWi ganz offenkundig nicht um die Verhinderung der für die kommunale Trinkwasserversorgung "tödlichen" Liberalisierung, sondern um die "fundierte Vorbereitung weiterer Schritte als Vorbedingung einer Marktöffnung"

Unter VII. Alternative Marktöffnungsmodelle heißt es dann am Schluss dieser "Projektbeschreibung" zynisch verharmlosend:

"Im Gegensatz zu Modellen, die den Wettbewerb über einen unbeschränkten Netzzugangsanspruch für Dritte herstellen, sind als Alternativen auch die stufenweise Einführung z. B. nur für Großkunden ( NL ) oder über den Wettbewerb um Konzessionen ( F ) denkbar."

Lautet das Strategische Ziel des Herrn Bundesministers W. Müller nun "Zerschlagung des Marktes in Raten", weil die Streichung des § 103 GWB zur Zeit nicht durchsetzbar ist oder damit es nicht so auffällt? Das sollte erst recht unseren ( politischen ) Widerstand herausfordern!

Die Folgen einer Aufhebung des Gebietsschutzes sind klar:

  1. Die Aufhebung des sog. "Gebietsschutzes" nach § 103 des GWB bedeutet in seiner Konsequenz ein überregionales, ja sogar internationales "Preis- und Qualitätsdumping" auf dem Trinkwassersektor, gegen das die kommunale Wasserwirtschaft keine Chance hat.
  2. Die zu privatisierenden Bereiche werden einer Profitmaximierung betriebswirtschaftlicher Art unterworfen. Dies ist logischerweise die Voraussetzung für eine gewinnbringende Übernahme durch private Betreiber und / oder Kapitalgesellschaften.
  3. Liberalisierung mit nachfolgender Privatisierung bedeutet in aller Regel in erster Linie - wie das britische Beispiel zeigt - Verringerung der Qualität des Produkts und zweitens Entlassung des Personals bis zu 50 Prozent der Beschäftigten.
  4. Falsch ist, zu glauben, dass durch eine "Marktöffnung" der Kunde – marktwirtschaftlich gesehen – eine echte Wahl zwischen verschiedenen Wasseranbietern habe. Nach Ablauf eines Vertrages wird ein neuer abgeschlossen – für 20 oder mehr Jahre. – Eine Auswahl wie an der "Ladentheke" gibt es nicht!
  5. Die regelmäßig abzubuchenden Entgelte aus der Wasserversorgung und Abwassergebühren aus der Entsorgung sollen dann in mehr oder minder großen Teilen als legale Profite in die Taschen der Aktionäre fließen.
Gegen diese vorgesehene massive staatliche Deregulierung und gegen die Plünderung des kommunalen Tafelsilbers" muss bereits jetzt - gerade im deutschen Bundestag und nicht nur in den Kommunen oder von den kommunalen Spitzenverbänden - vorgegangen werden. Es darf keine "Profitmaximierung" auf Kosten der Verbraucher geben.

VII. ( Schlechte ) Erfahrungen mit "Privaten" – europaweit

Mit welch üblen, ja sogar kriminellen Methoden gearbeitet wird, um Kommunen dem "Shareholder Value" unterwerfen zu können, zeigt ein Beispiel aus Frankreich, quasi dem "Mutterland" der Wassermultis:

Frankreich: Unter der Überschrift "Grenoble schmeisst die Lyonnaise des Eaux raus", heißt es in einer Meldung des sehr empfehlenswerten BBU Wasserrundbriefes aus Freiburg:

"Der Stadtrat von Grenoble hat den multinationalen Wasserkonzern "Suez / Lyonnaise des Eaux" gekündigt und übernimmt jetzt die kommunale Wasserversorgung wieder selbst." Bis zu diesem Schritt hat es zehn Jahre gedauert. Damals hatte sich Lyonnaise des Eaux mittels Bestechung Zutritt zur Wasserversorgung von Grenoble verschafft. Die Korruptionsaffäre hat inzwischen frankreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Am 20. März 2000 hat der Stadtrat Konsequenzen gezogen und mit 46 Ja – Stimmen bei 10 Enthaltungen aus der Opposition für die Rückkehr der Kommunalen Trinkwasserversorgung und Abwasserverwaltung unter städtische Aufsicht gestimmt.

Kommentar überflüssig!

Deutschland: Auch die Stadt Potsdam hat im Juni diesen Jahres den Vertrag mit dem privaten Versorgungsunternehmen Eurawasser gekündigt und will die Trinkwasserversorgung wieder in eigener Regie übernehmen. Oberbürgermeister Platzek monierte, dass die Firma entgegen der Verträge die Wasserpreise eklatant erhöhen wollte. Damit sei die Vertragsgrundlage weggefallen. Nun wollen die Privaten die Stadt verklagen.

Großbritannien, das Privatisierungs - "Vorbild":

Die – bei einem ersten und flüchtigen Hinhören harmlos und positiv klingende - Freigabe der Durchleitungsrechte mit der daraus – quasi zwingend - folgenden Privatisierung könnte - wie das britische Beispiel zeigt – bedeuten:

Übrigens: In GB ist die Privatisierung einhergegangen mit einer fast 600 prozentigen Erhöhung der Bezüge des neuen "Wasserkopfes".

Jetzt – nach wenigen Jahren des Profitabschöpfens - sollen die Preise um über ein Drittel angehoben werden, nicht zuletzt deswegen, weil statt der notwendigen Investitionen in die jährlich notwendige Sanierung des Leitungsnetzes die Gewinnausschüttung an die Aktionäre im Vordergrund stand. Während unser Wasserleitungsnetz in der BRD im Schnitt nur 7 % Wasserverluste aufweisen, sind die Wasserverluste in Großbritannien im Schnitt bei 35 %. Aus diesen Zusammenhängen können wir erahnen, bzw. jetzt wissen wir, woher die angeblich so günstigen Wasserpreise in GB oder anderswo herrühren:

Die deutschen Kommunen investieren Hunderte von Millionen DM allein in die Pflege der Rohrleitungen, andere scheffeln lieber Gewinne.

Anvisiertes Ziel der Privatisierer ist natürlich, dass in Deutschland nach einer Übernahme durch private "Wassermultis" die regelmäßig abzubuchenden Entgelte aus der Wasserversorgung und die Abwassergebühren aus der Entsorgung dann in mehr oder minder großen Teilen als legale Profite in die Taschen der Aktionäre fließen.

VIII. "Bürger Value" oder "Shareholder Value"?

Einige Argumente der Liberalisierungslobbyisten, die für eine Privatisierung sprechen sollen, müssen genauer als bisher unter die Lupe genommen werden: z. B.

Als erstes muss auf die immer wieder vorgebrachte Kritik "die Gewinne der kommunalen Trinkwasserversorger seien zur Deckung defizitärer Bereiche der Gemeindehaushalte verwendet worden" eingegangen werden:

Sofern überhaupt Gewinne gemacht worden sind, sind diese – auch bei einer Kommunalen Verschiebung" zugunsten defizitärer Bereiche in die Taschen der BürgerInnen ( z. B. als Zuschüsse für den ÖPNV) zurückgeflossen. Die Gewinne der Privaten verschwinden dagegen in den Taschen der Aktionäre und Vorstandsvorsitzenden.

Auch dieses ständig vorgebrachte Argument der "notleidenden Kommunen" muss genauer als bisher betrachtet werden. Die Alternative heißt in Wirklichkeit:

Verkauf des "kommunalen Tafelsilbers oder strukturelle Entschuldung

Bereits im Jahr 1995 hatte der Arbeitskreis Wasser des BUND, als dessen Sprecher ich bereits damals fungierte, nicht nur an die Adresse der Kommunen geschrieben:

"Der Ausweg aus kommunalen Finanzkrisen und veralteten Verwaltungsstrukturen ist nicht die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Kurzfristige finanzielle Entlastungen der öffentlichen Haushalte gehen mit dem Verlust des kommunalen Handlungsspielraums einher."

In der BUND – Broschüre "Privatisierung? Nein DANKE aus dem Jahre 1995 heisst es dann weiter:

"Monopolisierung in den Ver- und Entsorgungssektoren sowie auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Betriebsformen sind unvereinbar mit den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes. Privatisierungen und Monopolisierungen stehen den Zielen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D – nach einer Entflechtung und Dezentralisierung der Ver- und Entsorgung entgegen."

Kommunales Fazit: Überschuldete Kommunen werden sich niemals mit dem ( einmaligen !) Verkauf ihres kommunalen Tafelsilbers sanieren können. Eine nachhaltige Entschuldung erfordert vielmehr strukturelle und politische Entscheidungen, da die Überschuldung auf Fehlentscheidungen oft in ganz anderen Geschäftsfeldern zurückgehen.

Im übrigen sind zinsgünstige Kommunalkredite mit 5 % wesentlich billiger zu bekommen als es die Verzinsungserwartungen von privaten Versorgungsunternehmungen von 10 bis 15 % sind. Solche hohen Gewinne wiederum können nur mit einer Verschlechterung der Qualität des Trinkwassers und / oder der Versorgungsnetze erreicht werden. Die Verbraucher zahlen also bei einer privaten Versorgung in jedem Fall drauf.

Zu diesem Argument muss deutlich gemacht werden, dass Veräußerungsgewinne bei einer Privatisierung von Abwasseranlagen und auch zum Teil bei der Wasserversorgung den Bürgern zurückerstattet werden müssen. Die Bürger haben ihre Abwasser- und Trinkwasseranlagen mit ihren Steuergeldern und Beiträgen ja auch bezahlt. Dazu gibt es bereits diverse Urteile.

Gegen die – vorauszusehende - Plünderung des kommunalen Tafelsilbers" und gegen die "Profitmaximierung" auf Kosten der Verbraucher muss bereits jetzt - gerade im deutschen Bundestag und nicht nur in den Kommunen oder von den kommunalen Spitzenverbänden - vorgegangen werden.

Die sog. "Liberalisierung des Strommarktes" sollte gerade den Kommunen als abschreckendes Beispiel genügen:

IX. Die "LIBERALISIERUNG" des Strommarktes als warnendes Beispiel

- von der Euphorie zu einer volkswirtschaftlich nüchternen Betrachtung

Die ersten negativen Effekte, die durch Öffnung des Strommarktes entstanden sind, werden gerade ansatzweise diskutiert. Der sogenannte "Billigstrom" wird unsere nachfolgenden Generationen sowohl ökologisch, wie auch ökonomisch sehr stark belasten. Der vermeintliche Gewinn ist, - gerade volkswirtschaftlich gerechnet - ein Verlustgeschäft für unsere Gesellschaft, ökologisch betrachtet ein Desaster.

Der Verfall der Strompreise hat zwar der gewerblichen und industriellen Wirtschaft nach VDEW – Angaben in knapp einem Jahr 11 Milliarden DM "Preisnachlässe"( zur Erhöhung ihrer bisher schon satten Gewinne ) beschert, konnten aber nur erzielt werden mit dem

Jetzt im Jahr 2000 – nach erfolgter "Operation" - steigen die Preise auf dem Strommarkt wieder. Bis zu 28 % Erhöhung wollen die Strommultis nun nach der angestrebten und erfolgten Marktbereinigung von den KundInnen haben: Der Strom wird nach der – als so segensreich beschriebenen – Liberalisierung für die Privatkunden teurer als zuvor!

X. Ausgangslage in anderen europäischen Ländern

Auch in anderen europäischen Ländern wird die Diskussion in Richtung Liberalisierung angeheizt, während interessanterweise Frankreich, aber auch England – als Vorreiter der Privatisierung genannt - nicht im Traum daran denken, ihren Wassermarkt zu öffnen.

Beispiel Österreich

Ein Fingerzeig in die richtige Richtung scheint mir – neben vielen anderen Informationen und Details zur diskutierten Privatisierung der Wasserversorgung - dagegen eine Aussage in einem Brief zu sein, den ich im August 2000 vom

Oberösterreichischen Wasser Genossenschaftsverband in Linz erhielt.

Dessen Geschäftsführer Dipl. Ing. Aichlseder ersucht mich darin um aktuelle Informationen und Unterlagen über unsere Einschätzung der Situation "Privatisierung und Liberalisierung" in Deutschland und Europa. Bereits im zweiten Satz schreibt der GF Aichlseder dann recht deutlich:
 
"Ich habe den massiven Eindruck, dass ein durchaus exzellenter Stand der Wasserversorgung in Österreich "krank" geredet wird, um Platz für sichere Investments zu schaffen. Für Multiutility – Anbieter soll Trinkwasser den sicheren Fuß in der Tür beim Konsumenten – auf Kosten der Konsumenten – schaffen, wobei durchaus auch bestehende Stadtwerke – Gesellschaften vorerst einmal mit dabei sein wollen."

In der Anlage zu dem o.a. Schreiben des OÖWGV befindet sich eine Richtigstellung der ÖVGW – des Verbandes der österreichischen Wasserwirtschaft – , die auf fünf - auch für die Diskussion in Deutschland typische - Fragen, bzw. Behauptungen, die die "A. T. Kearney GmbH" - ein sog. Beratungsunternehmen – unter dem Titel "Zukunftsperspektiven der österreichischen Wasser- und Abwasserwirtschaft" auf einer Pressekonferenz in Wien in der Öffentlichkeit dargestellt hatte, antworten.

Die Beantwortung dieser Fragen, bzw. die Widerlegung oder darin aufgestellten ( und zum großen Teil nachweislich unwahren ) Behauptungen können exemplarisch auch für die Diskussion in der deutschen Wasserszene genommen werden.

Kurz zusammengefasst: Die ( fünf ) Effizienz- und Profitlügen aus Österreich

Die Behauptung Nr. 1 der ( wohl selbsternannten ) Beraterfirma der österreichischen Wasserwirtschaft

glossiert die ÖVGW angesichts der "nur" 6,5 Millionen Einwohner Österreichs schon im Ansatz als einen Flop, da im internationalen Vergleich diese Größe keinen Schutz vor einer Übernahme darstellen dürfte. Dass sind Halb- bzw. sogar Unwahrheiten, die nichts anderes sind als die "Köder", die die als "Unternehmensberater" getarnten PR Agenturen einer die Profitmaximierung "anbetenden" Gesellschaft vorwerfen, um sie zur "Aufgabe an den Rechten unserer wichtigsten Lebensgrundlagen" zu verführen. Die gleichen Halb- oder Unwahrheiten werden nicht nur in Österreich, sondern in allen Staaten, wo die Privatisierungsdebatte aufgezogen wurde, als "Köder" verwendet.

XI. Grundwasserschutz als "Bürger Value"

statt Profitmaximierung für wenige "Shareholder Value" – Spekulanten

Am Beginn des neuen Jahrhunderts sollte uns angesichts der immer offenkundiger zu Tage tretenden Umweltgefährdungen globalen Ausmaßes klar sein, dass nicht Profitmaximierung für wenige Spekulanten angesagt ist, sondern wir ernsthaft beginnen müssen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen und "die Schöpfung zu erhalten".

Bezogen auf unser Trinkwasser heißt dies, dass es unsere gemeinsame politische Aufgabe ist und bleibt weiterhin einen "flächendeckenden Grundwasserschutz, der aber über die Kraft und die ( finanziellen ) Möglichkeiten der Kommunen hinausgeht und eine nationale – also gesamtstaatliche – Aufgabe darstellt, zu installieren. Der oftmals geäußerte Hinweis auf die supranationale – europäische – Gesetzeslage, die die angeblich von der Bundesrepublik oder vom Freistaat Bayern gewollten "schärferen" Gesetze zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen verhindern würden, ist nichts anderes als ein parteipolitisches Ablenkungsmanöver.

Der Oberste Bayerische Rechnungshof (ORH ) sagte bereits im Jahre 1990 zur Trinkwasserschutz – Problematik, dass es falsch sei, Gelder in Millionenhöhe für den Ausbau der Fernwasserstrukturen oder Tiefenwasserbohrungen auszugeben. Das Ziel der staatlichen Zuschüsse müsse vielmehr sein, "die Bodenbelastungen durch die landwirtschaftliche Überdüngung abzubauen".

Verbesserter Grundwasserschutz ist ( über- ) lebenswichtig

Neben dem BUND, BN in Bayern, IKT und den anderen Umweltverbänden halten auch die Fachbehörden auf der Landes-, Bundes und europäischer Ebene zu Recht die bisherigen Anstrengungen für einen "flächendeckenden Grundwasserschutz" für ungenügend.

Drei Arten von Schadstoffeinträgen in unser Grundwasser bedrohen die Gesundheit unserer Nachkommen und das Leben auf unserem Planeten besonders:

  1. Schadstoffe aus Altlasten, Deponien und Abwasserkanälen,
  2. die flächenhaften, "diffusen" Einträge von Nitraten und Pestiziden aus einer Grundwasser unverträglichen Landwirtschaft und
  3. die vielen, endokrin wirkenden Arzneimittelstoffe, die mittelfristig die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen bedroht
Angesagt als eine der wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Aufgaben für das neue Jahrhundert ist also ein wesentlich verbesserter Grundwasserschutz.

Das Umweltbundesamt ( UBA ) stellt in seinem Bericht " Nachhaltiges Deutschland - Wege zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung " ebenfalls fest, dass die derzeit in Deutschland praktizierte Landwirtschaft den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nicht gerecht wird. Zu hohe Umweltbelastungen entstünden durch den Stickstoffüberschuss, die Phosphateinträge durch Gülle und Mineraldüngung, Treibhausgase aus der Tierhaltung und die Belastung unseres Grundwassers durch die Pestizide. Eine Ökologisierung der Agrarpolitik erscheine unausweichlich, Vorbildfunktion für die notwendige Änderung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen habe dabei der ökologische Landbau.

Dieser Bewertung des UBA, also einer staatlichen Behörde ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Die Bundesregierung sollte deren Vorschläge schnellstens übernehmen, um eine Politik der Nachhaltigkeit auch und gerade in der Landwirtschaft zu beginnen. Die gesetzlichen Grenzwerte für Nitrat und Pestizide im Trinkwasser, wie sie seit 1980 in der Trinkwasserrichtlinie der EU festgeschrieben sind, nämlich 50 mg Nitrat und 0,1 Mikrogramm Pestizide pro Liter Trinkwasser, müssen endlich im Bodenschutz und im Gewässerschutz festgeschrieben werden, damit die Kommunen überhaupt auf Dauer eine Chance haben, ihr, besser unser Trinkwasser dauerhaft schützen zu können.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D -, der Bund Naturschutz in Bayern und die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern – IKT- treten dafür ein, dass unsere Städte und Gemeinden durch eine - auch gesundheitspolitisch notwendige - Ökologisierung unserer Agrarpolitik in die Lage versetzt werden, langfristig den Bürgerinnen und Bürgern gesundes Trinkwasser liefern zu können.

Unser Motto für heißt dabei:

Die kommunale Trinkwasserversorgung ist die Grundlage einer gesunden Gemeindepolitik!

Flächendeckender Grundwasserschutz

Eine ökologisch ausgerichtete, natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft – die die Kommunen in die Lage versetzt, weiterhin gesundes Trinkwasser zu liefern – muss umgehend von den politischen Gremien auf nationaler und europäischer Ebene geschaffen werden. Nur mit einer Änderung der agrarpolitischen Rahmenbedingen kann auf Dauer ein flächendeckender Grundwasserschutz erreicht werden. Gerade unter dem Menetekel der BSE – Katastrophe sollte uns dies leichter fallen als bisher. Auf die Verbesserung unserer Gesetze im Bodenschutz- und Gewässerschutz müssen sich also die Bemühungen unserer Bundesregierung richten und nicht auf die Verbesserung der Profitmaximierung in der deutschen Wasserwirtschaft. Nach einer – durch die vom Bundeswirtschaftsminister vorgesehene - Zerschlagung der gesunden Strukturen der deutschen Wasserversorgung wird sich wohl kaum ein multinationales Unternehmen - "freiwillig" und besorgt um die Volksgesundheit, quasi aus "innerem Antrieb" heraus - um den dringend notwendigen und einen verbesserten Grundwasserschutz auf der Fläche kümmern. Meine Botschaft dazu lautet:

Der biologische Landbau ist der Königsweg für Landwirtschaft und Grundwasserschutz!

XII. Zukunft der Wasserwirtschaft in aller Welt

Warnung vor einer Wasserversorgung in privater Hand

Die Zustände in vielen Ländern und Staaten Afrikas, Asiens und Amerikas sind die besten Argumente gegen eine Privatisierung unserer Wasserwirtschaft. Alle diejenigen PR Agenten, die sich für die Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland aussprechen, sollten sich zuerst mit den meist negativen Zuständen in aller Welt beschäftigen, bevor sie unsere Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren "Heilslehren" missionieren wollen.

Warnung vor "Billigwasser"

Die Verantwortlichen in den Kommunen, aber auch alle VerbraucherInnnen sollten sich gerade deshalb gegen die zwar "modischen", aber umso gefährlicheren Botschaften von der Segenswirkung einer "Wasserversorgung in privater Hand" zur Wehr setzen.

Die Alternative zur Privatisierung und Liberalisierung heißt Stärkung und Optimierung der kommunalen Wasserversorger

Netzwerk UNSER Wasser

Die im deutschen Naturschutzring – DNR –gemeinsam agierenden Umweltverbände in der BRD haben sich gerade im Bereich der Wasserwirtschaft mit anderen Organisationen, die sich dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Wasser verschrieben haben, wie zum Beispiel der Gewerkschaft ÖTV, zu einem "Netzwerk UNSER Wasser" zusammengeschlossen.

Anlass waren die seit Jahren diskutierten Pläne, die bewährte Trinkwasserversorgung in ( meist) kommunaler Hand an internationale Multis zu übertragen und damit der Profitmaximierung zu unterwerfen.

Ertüchtigungsinitiative für die kommunale Wasserwirtschaft

Vorgeschlagen wird vom Netzwerk eine "Ertüchtigungsinitiative" für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland. Die Zusammenarbeit kommunaler Wasser- und Abwasserbetriebe in Flusseinzugsgebieten wird zum Bestandteil des integrierten Flusseinzugsgebietsmanagement. Die Bürgerbeteiligung an der kommunalen Wasserwirtschaft wird im Sinne der AGENDA 21 forciert.

Dezentrale Anlagen werden dort, wo dies notwendig erscheint, im organisatorischen Verbund kosten- und personalsparend betrieben.

Moderne Managementmethoden, betriebliches Vorschlagswesen und Benchmarking fördern ( oft bereits schon heute) die Effizienz, hohe Qualitätsstandards und ( noch) bessere Kundenorientierung.

UNSERe Vision:

Zusammen mit den Verbänden der Wasserwirtschaft starten BMWi und BMU eine entsprechende Kampagne und unterstützen mit einem "Ertüchtigungsleitfaden" den Umbau kommunalen Wasserwirtschaft zu hocheffizienten kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen, die sich einer nachhaltigen, ökologisch ausgerichteten Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen..

UNSER Aufruf:

Das gemeinsame Ziel der Kommunen, der Verbraucher- und Umweltverbände muss es sein, die drohende und durch nichts zu rechtfertigende Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben des Staates und der Kommunen wie zum Beispiel in der Wasserversorgung - auch und gerade durch intensive Aufklärung vor Ort und durch gemeinsames politisches Handeln - zu verhindern.
 
 

Sebastian Schönauer

Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern - IKT –

Landesvorsitzender

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - B U N D –, BN in Bayern

Stellv. Bundesvorsitzender