Zurueck zur Homepage

Neuer Brief der "Müllrebellen" an Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV)


Vogelsberger Müllrebellen                                                   36323 Grebenau, den 16.11.2009
Hans-Georg Bodien                                                              Finkenrain 3
                                                                                              06646/1230      


Zweckverband Abfallwirtschaft
Herrn Friedel Kopp
(Verbandsvorsteher und Aufsichtsratsvorsitzender der AEGV)
Eselswörth 23
36341 Lauterbach



Betreff: Unsere Schreiben vom 30.09.09 und 15.10.09 (Erinnerung)
             Ihre Antwort vom 27.10.09

Sehr geehrter Herr Kopp,

Ihr Antwortschreiben vom 27.10.09 lässt einige Fragen offen und veranlasst uns, neue Fragen bzw. Forderungen zu stellen.

1.)    Landkreis Marburg-Biedenkopf

Hier teilen Sie uns mit, dass das Regierungspräsidium Gießen für die Deponierung von Siedlungsabfällen im Zeitraum vom 15.09.1988 bis 30.12.1991 einen Anlieferpreis von 190,00 DM/Mg festgesetzt hat. Weiter erfahren wir dazu, dass dies für den ZAV „ nicht völlig kostendeckend“ war. Hier fordern wir Sie auf, „nicht völlig kostendeckend“ zu quantifizieren und den Betrag der hessischen Landesregierung in Rechnung zu stellen. Es kann nämlich nach unserer Auffassung nicht sein, dass die Gebührenpflichtigen des Vogelsbergkreises für diese Finanzlücke aufkommen sollen. Auch müssen Sie erklären, wie die erhaltenen Einnahmen („nicht völlig kostendeckend“) zum Abbau der Schulden der Deponie Bastwald verwendet werden konnten.

2.)    Wetteraukreis

Zur Ablagerung von Siedlungsabfällen und MBA-Output zwischen 1997 und 2005 aus dem Wetteraukreis teilen Sie uns mit, dass für 158.776,87 Mg  12.053.152, 96 € Einnahmen erzielt wurden. Wir gehen von kostendeckenden Einnahmen aus. Warum wurde hier keine Summe in  die Rücklage/Rückstellung überführt, obwohl Sie die Konsequenzen aus dem Ende der Übergangsfrist der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (Mitte 2005) kannten?

3.)    RMG

Hier konnten Sie unsere Bedenken hinsichtlich des Mülls aus Italien(Großraum Neapel) nicht zerstreuen. Lesen Sie hierzu den Bericht aus der Frankfurter Rundschau zur Müllproblematik in Italien auf unserer Seite (www.muellrebellen.de).
 
Wer zeichnet eigentlich für diesen RMG-Vertrag verantwortlich? Wir erfahren von Ihnen lediglich die Menge, die über die Firma RMG angeliefert wurde (143.344,94Mg).  
 Nennen Sie uns die erzielten Einnahmen! Waren Sie kostendeckend? Oder zahlen auch hier die Gebührenpflichtigen des Vogelsbergkreises zusätzlich für die Entsorgung von Fremdmüll?  Wir sind der Meinung, dass die Information der Öffentlichkeit Vorrang haben muss. Vertragliche Vereinbarungen und Vertrauensschutz des Vertragspartners sind nach unserer Auffassung zweitrangig.
     
4.)    Ausschreibungsergebnisse und Erstellung der Sollkostenrechnung

Nochmals fordern wir Sie auf offenzulegen, wer die Ausschreibungsergebnisse ausgewertet hat und wer die Sollkostenrechnung für eine mögliche Kommunalisierung erstellt hat.
Welche Rolle spielte hier die Firma Ökon Management GmbH.? Welche Kosten waren damit verbunden? Was hat der Flyer (Designed by Ökon Management GmbH) alleine gekostet, in dem Sie – optisch aufwendig verpackt – den Gebührenpflichtigen Ihr missratenes „Neues Abfallwirtschaftskonzept und Gebührenmodell im Vogelsbergkreis“ schmackhaft machen wollen?

5.)    ZAV und AEGV(Minderheitsbeteiligter Veolia)

Hierzu schreiben Sie, die Aufgabenbereiche der AEGV und des ZAV seien derart getrennt, dass eine Interessenüberschneidung nicht gegeben sei. Wer soll dies begreifen, wenn Geschäftsführung und Aufsichtsratsvorsitzender der AEGV und Geschäftsführung und Verbandsvorsteher des ZAV identisch sind – vorausgesetzt unsere Informationen stimmen?

Für die Vogelsberger Müllrebellen mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Bodien