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Kommunalpolitisches Arbeitsprogramm der Jungsozialisten
- Entwurf aus dem Jahre 1971-

Das kommunalpolitische Arbeitsprogramm der Jungsozialisten ist die Grundlage der weiteren kommunalpolitischen Arbeit der Jungsozialisten. Der Bundesvorstand der Jungsozialisten wird beauftragt, das Programm nach Überarbeitung aufgrund der Ergebnisse dieser Konferenz, den Untergliederungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Das Programm soll vor der Publikation durch ein Literaturverzeichnis ergänzt werden, das Hinweise zur Weiterarbeit bietet. In Zukunft muss das Programm durch einen Teil ergänzt werden, der die Probleme der Kommunalpolitik im ländlichen Raum behandelt. Dazu hat der Bundesvorstand einen Arbeitsausschuss einzuberufen, der bis zum nächsten Bundeskongress einen Entwurf erarbeitet.

Die Kommunalpolitische Arbeitskonferenz hebt die folgenden Grundsätze und Forderungen ausdrücklich hervor. Sie fordert alle Jungsozialisten auf. nach ihnen zu handeln und sie in der Kommunalpolitik und in der SPD durchzusetzen.

I. Ziele und Grundsätze

Ziel der Kommunalpolitik muss vor allem die Beseitigung der Nachteile sein, die die lohnabhängige Bevölkerung und die benachteiligten Schichten gegenüber den einkommensstarken Bürgern haben. Sie kann daher allein von ihrem Begriff her nur als Parteinahme für die Lohnabhangigen und Benachteiligten verstanden werden.

Die wichtigste Aufgabe für eine Kommunalpolitik der Jungsozialisten muss daher heute darin gesehen werden, die Voraussetzungen für eine Kommunalpolitik zu schaffen, die sich an den Zielen des demokratischen Sozialismus orientiert. Die Verwirklichung sozialistischer Kommunalpolitik ist in der heutigen Situation nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen daher zumindest geschaffen werden.

1. Das Aufhalten der Zentralisierung, die die kommunale Selbstverwaltung aushöhlt
.
2. Die Demokratisierung der kommunalen Institutionen.

3. Das Aufhalten der finanziellen Austrocknung der Gemeinden

4. Die Stärkung der Rechte der Kommnalpolitik gegenüber Privatinteressen, insbesondere in der Bodenpolitik, und gegenüber Wirtschaftsinteressenn.

Linke Kommunalpolitik muss sich zur Aufgabe setzen, der Bevölkerung die notwendigen Freiräume für die Politisierung und aktive Interessenvertretung zu schaffen. Die Kommunalpolitik der Jungsoziaslisten muss daher in erster Linie die Freiheit des einzelnen, seine Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit im Auge behalten. Sie muss die Voraussetzungen schaffen, dass die politischen Zusammenhänge und Interessen, die in der Kommunalpolitik wirken, sichtbar werden und mit denen, die im Produktionsprozess wirken, in Zusammenhang gebracht werden. Dadurch ist sowohl der Aufbau im Produktionsprozess als auch im Wohnbereich zu ermöglichen. Ziel dieser Solidarität ist die sozialistische Demokratie.

Eine wichtige Aufgabe der Kommunalpolitik besteht darin, die kollektiven Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen.

Die Konsequenz kann nur darin gesehen werden, dass über den heutigen Zustand hinaus weitere öffentliche Einrichtungen dem Bürger kostenlos offenstehen (Gesundheitsvorsorge, Krankenversorgung, öffentlicher Nahverkehr, Sozialeinrichtungen, Kindergärten). Bei anderen kommunalen Einrichtungen (Energie, Wasser, Abfallbeseitigung) müssen in der Tarifgestaltung soziale Grundsätze berücksichtigt werden.

Diese beiden Aufgaben der Kommunalpolitik - die Schaffung von Freiräumen und die Absicherung der existenziellen Bedürfnisse - können nicht getrennt gesehen und verwirklicht werden. Die Chance zur Verwirklichung ist nur in einem wechselseitigen Prozess der Durchsetzung von Reformen und einer weiteren Politisierung und Mobilisierung der Bevölkerung zu sehen.

II. Methode

Die Jungsozialisten verfolgen in der Kommunalpoliik eine Doppelstrategie. Doppelstrategie heisst :
 

1. Schaffung und Unterstützung eines umfassenden politischen Problembewusstseins bei der Bevölkerung und daraus resultierend ihre Mobilisierung, Politisierung und Organisierung. Zielvorstellung muss sein, dass die Bürger im Wege der Eigeninitiative ihre Interessen und Forderungen den politischen Entscheidungsträgern gegenüber nachdrücklich artikulieren und vertreten.

2. Intensive Mitarbeit auf allen Ebenen der Partei, um auf dem Wege über demokratische Mehrheitsentscheidungen die politischen Voraussetzungen für eine bessere Gesellschaftsordnung zu schaffen.

3. Reform der Partei, damit sie in die Lage versetzt wird, Mobilisierung. Politisierung und Organisierung der Bevölkerung einzuleiten und in wirksamer Weise zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Stärkung demokratischer, antikapitalistischer Machtpositionen beizutragen und in eine Veränderung institioneller Entscheidung umzusetzen.

Die Aktivierung der Wohnbevölkerung und ihrer Ansprüche ist die wichtigste Voraussetzung zur Änderung der Inhalte der Kommunalpolitik.

III. Demokratisierung der kommunalen Institutionen

Mehr Demokratie heisst auf mittlere Sicht die Verwirklichung folgender Reformen :

1.
Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen Staat und kommunaler Selbstverwaltung, Organisation der politischen Arbeit des Kommunalparlaments mit dem Ziel, dieses zu entlasten für die potitisch relevanten Entscheidungen : der Gemeinderat muss von den Ratifizierungsvorgängen entlastet werden. Andererseits muss er das behalten, alle Einzelentscheidungen im Selbstverwaltungsbereich an sich zu ziehen.

2.
Grundsätzliche Öffentlichkeit (Einsehbarkeit) aller Verwaltungsvorgänge : Grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschussberatungen, Einsehbarkeit von eingeholten Gutachten und Eingaben von Interessenverbänden.

- In Fraktionssitzungen und Fraktionsarbeitsausschüssen muss die Parteiöffentlichkeit hergestellt werden.

- Der Schutz der Persönlichkeitssphäre des betroffenen einzelnen Bürgers muss gewährleistet bleiben (wirtschaftliche Interessen sind keine Persönlichkeitsinteressen im erwähnten Sinne).

- Schaffung von zentralen kommunalpolitischen Informationszentren.
Diese dienen der Aufkklärungsarbeit der Parlamente, indem sie den Bürgern umfassende Einsicht in Entscheidungsmaterial und den Stand der kommunalpolitischen Planung geben, und ihn in die Lage versetzen, kommunalpolitische Entscheidungen informiert und adäquat zu diskutieren.

- Information der Ratsmitglieder über wichtige Verhandlungen mit privaten Interessenvertretern,

- Rechenschaftslegung der Vertreter der Gemeinde in den Aufsichtsgremien der Unternehmen

4.
Jährliche Offenlegung der wirtschaftlichen Abhängigkeiten und Verbindungen , sowie der Verband- und Vereinszugehörigkeit, der Gemeindeparlamentarier, Kandidaten, Ausschussmitglieder , Ehrenamtliche und Hauptamtliche Stadträte, Leiter der wirtschaftlichen Unternehmen der Kommunen.

Wer ein öffentliches Amt ausübt, muss klarstellen, in welchen Abhängigkeiten er sich befindet.

5.
Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat muss gesetzlich festgelegt werden.

6.
Änderung der Gemeindeordnungen mit dem Ziel :

- die Wahlzeit der kommunalen Wahlbeamten in jedem Fall mit dem Ende der Wahlperiode der Kommunalparlamente ablaufen zu lassen,.

- jederzeitige Abwahl der Wahlbeamten..

7.
Veröffentlichungen von Dokumentationen über die Auswirkungen wichtiger Verwaltungsentscheidungen. : Gruppenvorteile, Wertzuwächse ( vor allem an Grund und Boden), Umweltbeeinträchtigungen, Nutzen-Kosten-Analyse bei Industrieansiedlungen.

8.
Mehrjahrespläne für alle Fachbereiche.

9.
Untersuchungsausschüsse mit der Möglichkeit von Minderheitsvoten.

10.
Fragestunden und Hearings im Kommunalparlament : Eine bestimmte Anzahl von Bürgern muss ein Hearing im Kommunalparlament oder in einem seiner Ausschüsse verlangen können.

11.
Direktwahl von Stadtteilräten (Stadtteilparlamenten, Ortsteilräten) in grösseren Städten. Sie sind entsprechend der geschichtlichen und planerischen Entwicklung der Stadtbezirke abzugrenzen und von den Bewohnernn dieser Stadtbezirke zu wählen und zu kontrollieren. Ihnen muss bei allen die Struktur des Stadtteils betreffenden Massnahmen ein aufschiebendes Veto- und Forderungsrecht zukommen. Darüber hinaus obliegt es ihnen, im Stadtteil erforderliche strukturelle und bauliche Massnahmen in Gang zu bringen und über die im Stadtteil vorhandenen sozialen Einrichtungen die Kontrolle auszuüben (z. B. Kindergärten, Altersheime, Schulen).

12.
Neben diesen Stadtteilräten sind Fachräte (Benutzerräte) für spezielle, nicht auf Stadtteile begrenzte Fragen von den Betroffenen zu wählen, in deren Rahmen die einzelnen Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung durch die Mitwirkung der Betroffenen vor der Bürokratisierung bewahrt werden können. (Beispiele : Fachrat für die Krankenversorgung. für Schuleinrichtungen, für Kindergärten, für Wohnungsbau, für Stadtplanung)

Diese Fachräte sind mit einem umfassenden Informationsrecht gegenüber der Stadtverwaltung und mit einem Vortragsrecht gegenüber dem Stadtparlament auszustatten.

13.
Diese Forderungen bedingen, dass die Freistellung der Mitglieder der Gemeindeparlamente der Stadtteil- und Fachräte vom Arbeitsplatz gewährleistet sein muss. Es muß Kündigungsschutz wie für Betriebsräte bestehen.

14.
Neben den Stadtteilräten sind alle Bürgerinitiativen (Krankenhaus. Schule, Wohnungsbau usw.) mit Nachdruck zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung finanzieller Mitttel, Informations- und Vortragsrecht sind zu garantieren.

Der kommunale öffentliche Dienst muss in Zukunft nach den folgenden Forderungen gestaltet werden :

1. Der Abbau jeder unnötigen Abhängigkeit, die Förderung selbständiger Teamarbeit in der Verwaltung und die Förderung kollegialer oder kooperativer Verwaltungsführung sind wichtige Reformen der Verwaltungsstruktur.

2. In der eingreifenden, wie auch der leistenden Verwaltung sind Arbeitsgruppen zu bilden, deren Aufgaben die Wahrnehmung der Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sind.

3. Die Arbeitnehmer der Kommunalverwaltung erhalten das Recht, Vorgesetztengremien zu wählen und abzuwählen, soweit diese nötig sind und nicht durch die Bevölkerung oder den Rat gewählt sind.

4. Die Rechte der Personal- und Betriebsräte müssen erheblich ausgebaut werden. Dazu gehört vor allem die Verbesserung der Informationsrechte bzw. die Offenlegung alter Unterlagen und Planungen der Arbeitgeber.

5. Ein einheitliches Dienstrecht für alle Beschäftigten muß geschaffen werden.

6. Regionen müssen eine klar abgrenzbare Einheit wirtschaftlicher, organisatorischer und verwaltungsmäßiger Beziehungen bilden und sie müssen alle für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen aufweisen. Daher muß die Region einerseits so groß sein, dass ihre finanzielle Kraft ausreicht, um vielfältig gegliederte öffentliche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, und dass eine rationelle Verwaltung ermöglicht wird. Sie darf andererseits nicht so gross sein, dass die Entfernungen zu zentralen Arbeitsplätzen, zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen für die Bewohner zu gross werden und dass Planungsentscheidungen und politische Entscheidungen für die Bürger nicht mehr überschaubar und kontrollierbar sind. Entscheidungsbefugnisse müssen zwischen Region und Gemeinden sinnvoll aufgeteilt werden. Zur Kontrolle regionaler Entscheidungen muß ein Regionalparlament direkt gewählt werden, das innerhalb der durch Bundes- und Landesplanung vorgegebenen Rahmenbedingungen selbstverantwortlich entscheidet. Kleine Gemeinden sollen zu großen mit möglichst 10000 Einwohnern zusammengefaßt werden. Die Regionen sind in sich in Ortschaftsverfassungen gegliedert. Für die Regionen gelten die Forderungen unter Punkt III (Demokratisierung der kommunalen Institution) entsprechend.

IV. Kommunale Finanzreform

Voraussetzung für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben ist die Durchführung der Steuerreform. Die Steuerreform muß neben dem Ziel der direkteren Steuerverteilung dazu führen, dass der dringend für die inneren Reformen - insbesondere für den Bedarf der Gemeinden -benötigte öffentliche Finanzbedarf gedeckt wird. Es gilt auch, strukturelle Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten zu beseitigen. Oberster Grundsatz für die anstehende Steuerreform muss das Ziel sein, den privaten Investoren finanzielle Mittel zu entziehen, um eine stärkere Ausdehnung der öffentlichen Ausgaben zu ermöglichen.

V. Kommunale Bodenpolitik

Entscheidende Voraussetzungen für den Erfolg einer sozialistischen und demokratischen Bodenpolitik ist das stufenweise Vorgehen. Eine Sozialisierungsmassnahme muß jeweils sehr rasch in Herrschaft der Bürokratien ausarten, wenn die notwendige demokratische Kontrolle fehlt. Diese ist jedoch nur bei Mobilisierung des entsprechenden Bewusstseins möglich.

In den Verdichtungsgebieten und vor allem in den Sanierungs- und Entwick!ungsgebieten ist der Boden in den Besitz der Gemeinde zu bringen (Komrnunalisierung). Auszunehmen ist Grund, der landwirtschaftlich und für Eigenheime genutzt wird und nach der Planung so genutzt werden soll. Die erforderlichen Mittel müssen den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Dauer und Ausgestaltung der Nutzungsrechte haben steh nach gesellschaftlichen, planerischen Notwendigkeiten zu richten.

Gemeindeeigener Grund darf nicht veräußert werden

Bis zur Erreichung der Kommulalisierung sind folgende Änderungen des Bodenrechts durchzuführen:

1. Karteierfassung von Boden der öffentlichen Hand und der von diesen kontrollierten Gesellschaften.

2. Schaffung eines allgemeinen Grunderwerbsrechts der Gemeinden mit Angebotspflicht.

3. Schaffung eines Enteignungsrechts mit beschleunigtem Verfahren; Verbesserung des Systems der vorzeitigen Besitzeinweisung auch durch Trennung von Enteignungs- und Entschädigungsverfahren; Wegfall der Verpflichtung, Ersatzgrund zu beschaffen;

4 Versteuerung realisierter und nicht realisierter Bodenwertzuwächse im Rahmen der Einkommensteuer und Zweckbindung dieses Steuerertrages für die Gemeinden. Ausgenommen werden Grundstücke, deren Nutzung sozial wertvoll, aber marktwirtschaftlich unrentabel ist; besonderer Schutz sozial-schwacher Eigenheimer und landwirtschaftlicher Nutzer durch ausreichende Freibeträge.

5. Bei einer Novellierung des Bundesbaugesetzes ist den Kommunen das Recht zu gewähren, in Neuerschließungsgebieten oder bei grundlegenden Umplanungen Wertsteigerungen, die durch öffentliche Planungen oder Investitionen entstanden sind, zur Finanzierung dieser Leistungen heranzuziehen.

Solange das heutige Bodenrecht gilt, sind die Gemeinden auf folgende Grundsätzee zu verpflichten:

1 . Gemeindeeigener Grund und Boden wird ab sofort für private Zwecke nur in langfristigen Nutzungsrechten überlassen.

2. Die Gemeinde erwirbt freihändig oder unter Ausnutzung ihres Vorkaufsrechts Gelände, das im Hinblick auf eine planvolle Entwicklung Schlüsselfunktion hat.

3. In Zukunft ist die Baulandumlegung nach § 57 BBauG extensiv anzuwenden. Baulandumlegungen sollen, wenn es sinnvoll ist, nach Werten und nicht nach Flächen durchgeführt werden.

VI. Stadtplanung, Städtebau und Sanierung

Die Analyse des Städtebaus in der BRD lässt den Schluss zu, dass es für die Jungsozialisten weniger darum geht, planerische Konzeptionen zu entwickeln, als vielmehr die Grundlagen des Städtebaus und den Entscheidungsprozess zu verändern.

Zu fordern ist :

1. Die betroffene Bevölkerungsmehrheit zu aktivieren und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Konflikt mit den Profitinteressen durchzusetzen;

2 die Privatinteressen einer Minderheit von Bodeneigentümern dadurch zurückzudrängen;

3 die gesetzlichen Grundlagen, aufgrund derer sich diese Interessen durchsetzen können, (Bodenrecht) zu ändern.

Folgende Forderungen zur Stadtplaung sind unerlässlich :

1. Einrichtung von Institutionen zur Stadtentwicklungsplanung, in der die soziale, räumliche und finanzielle P!anung zusammengefasst wird. Leistungsfähige Organisation der Dokmentation. Erleichterung des Austauschs von Informationen sowie Intensivierung und Koordination der staedtebaulischen Forschung und Verstärkung der dazu zur Verfügung stehenden Mittel.

2 Demokratisierung der PIanungsprozesse und der Planungsentscheidungen Um die bisherigen, weitgehend formalen Ansätze von Demokratisierung der Planungsprozesse zu einer echten Mitentscheidung aller Betroffenen hinzuführen, sind folgende Punkte unabdingbar:

- Herausstellen aller planerischen Altenativen,

- Informationspflicht über Planungsfolgen für die jeweils lokal Betroffensn, wobei Verständlichkeit der Darste!hmg Voraussetzung ist,

- Bildung von Bürgerforen, Stadtteilbeiräten und Unterstützung anderer Formen der Selbstorganisation.

In den städtebaulichen Institutionen ist verstärkt darauf zu achten, dass:

1. statt Funktionstrennung (tote Schlafstädte, abends leere Geschäftsviertel usw.) sinnvolle Funktionsmischung und Verdichtung erreicht wird,

2. in Zukunft Kahlschlagsanierungen unterbleiben. In Sanierungsgebieten isi statt dessen die Regeneration von Quartieren und Einzelobjekten anzustreben und zu fördern, damit die ursprüngliche Bevölkerung im wesentlichen dort wohnhaft bleiben kann,

3. Kahlschlagtrassen unterbleiben und statt dessen städtebauliche Verdichtung angestrebt wird, z. B. in Form von Aktivitätsachsen,

4. in Wohnquartieren keine einseitige Bevölkerungsstruktur bleibt oder entsteht, insbesondere, was die soziale wie auch altersmäßige Struktur anbelangt,

5. bei Neubausiedlungen die Sozial-, Kommunikations- und Versorgungseinrichtungen gleichzeitig mit den Wohnungen geplant und errichtet werden.

Sanierungsträger müssen kommunale oder zumindest gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sein. Die Kommunen werden aufgefordert, kommunale Bau- und Sanierungsträger sowie kommunale Bauuntemehmen zu gründen. Die Gesellschaften sollen der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden, und zwar:

1. Durch die Kontrolle dieser Gesellschaften durch legislativ gebundene Organe der Gemeinde.

2. Durch die Einführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung in diesen Gesellschaften.

3. Durch Beteiligung der Mieter an der Verwaltung der Gesellschaften

4. Durch das Verbleiben der Planungskompetenzen bei Region und Stadt

VII Wohnen und Mieten

Ziel der Miet- und Wohnungspoliltik muss es sein, die Befriedigung des elementaren Bedürfnisses aller Bevölkerungsgruppen nach einer Wohnung zu gewährleisten., die den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten entspricht.

Die Existenznsicherheit der Mieter muss ebenso beseitigt werden wie die der Lohnabhängigen.

Das ist erst möglich, wenn der Wohnungsbau aus dem profitorientierten Markt herausgelöst und in die Daseinsvorsorge eingegliedert wird

Dazu ist mindestens notwendig :

1. Dass bei einem zu steigernden Anteil des Sozialprodukts für Wohnungen Profitmaximierung und Fremdeinfluss ausgeschaltet werden. Dazu können schon kurzfristig in überschaubaren Grössen organisierte und untereinander verknüpfte genossenschaftliche Formen dienen. Der Grundstücksmarkt muss für das profitorientierte Kapital unattrektiv gemacht werden.

2. Dass die Wohnungspolitik Bestandteil einer umfassenden regionalen und kommunalen Entwicklungsplanung und Städtebauplanung wird.

3. Dass alle Wohnungsmieten die Kostenmieten nicht übersteigen. Die Kostenmiete ist erst dann sinnvoll, wenn veränderte Rahmenbedingungen geschaffen sind, die ausschliessen, dass über die Miete die Spekulationsgewinne aus dem Boden und die Unternehmergewinne beim Wohnungsbau mitfinanziert werden.

4. Dass Mietverträge auf Dauer abgeschlossen werden. Eine ordentliche Kündigung kann der Vermieter nur bei Eigenbedarf aussprechen, während der Mieter immer fristgerecht kündigen kann. Die Dauermietverträge gelten auch für Werkswohnungen.

5. Dass ein Mustermietvertrag gesetzlich vorgeschrieben wird..

6. Dass die Mieter an der Verwaltung und Planung der der Wohnungsbaugesellschaften beteiligt werden ( Mieterräte , die über ihre aktuelle Aufgabe innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft hinaus an der kommunalen Selbstverwaltung beteiligt sind).

7. Dass in den Gemeinden Mieterberatungsstellen zur Wohnraumvermittlung und juristischen Beratung der Mieter eingerichtet werden; sie sind für die Bürger kostenlos. Den Gemeinden ist bei öffentlich geförderten Wohnungen das uneingeschränkte Belegungsrecht zu sichern.

8. Dass der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus so gesteigert wird, dass er kurzfristig mindestens die Hälfte des gesamten Wohnungsbauvolumens erreicht.

9. Dass der Wohnraum über die Mindestversorgung hinaus offen wird für die Bedürfnisse ( u.a. Kommunikation) . Wohnraum muss offen für neue Lebensfornen sein. Dazu ist wesentlich verstärkte Forschung und fortschreitend verbesserte Entwurfsgestaltung auf Grundlage einer Teamarbeit nötig.

10. Dass gezielte Massnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Vermieter Altbauwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln können. Als Sofortmassnahme ist für solche Fälle ein besonderer Kündigungsschutz einzuführen.

VIII. Verkehr

Verkehrspolitische PIanungsmassnahmen müssen verhindern. dass im Interesse des reibungslosen Flusses des Individualverkehrs (und aller, die daran Interesse haben) Wohnraum, Arbeitsraum und Erholungsraum geopfert wird, sowie das Bild der Städte, deren innere Kommunikationsstrukturen, der Haushalt der Natur (z. B. durch Abgase und Luftverpestung) und die Gesundheit der Menschen zerstört werden.

Daraus ergibt sich, dass

1. die Verkehrsplanung nur im Zusammenhang mit der Stadt- und Regionalplanung gesehen werden kann, wobei die Funktionstrennung zwischen Wohn-, Erholungs- und Produktionsgebieten abgebaut werden muss;

2. der Individualverkehr aus den Innenstadtgebieten schrittweise verdrängt werden muß;

3. der Personenverkehr in Ballungsgebieten vorrangig durch ein attraktives Nahverkehrssystem bewältigt werden muss, wofür stufenweise der Nulltarif anzustreben ist. Kriterien für die Attraktivität sind: Nulltarif (kurzfristig auch Billigtarif), Bequemlichkeit (Sitzplätze für alle), Häufigkeit (kurze Zugfolge) und Netzdichte (möglichst kurze Entfernung zur nächsten Haltestelle);

4. Fußgängerzonen eingerichtet werden;

5. die gemeinschaftliche Entwicklung neuer Massenverkehrssysteme unter Förderung des Bundes durch einen Gemeindezusammenschluss auf Bundesebene in Auftrag gegeben wird.

Kurzfristige Forderungen

1. Öffentliche Nahverkehrsmittel und Taxi sind in ein öffentliches Nahverkehrssystem zu integrieren. (Verkehrsverbund aller Verkehrsträger auf kommunaler und regionaler Ebene.)

2. Ausbau des "park-and-ride-Systems",

3. Beseitigung der steuerlichen Belastungen (Mineralöl-und Mehrwertsteuer) für öffentliche Nahverkehrsgesellschaften durch die öffentliche Hand,
.
4. Als erster Schritt zum Nulltarif wird vorgeschlagen: Die Verwendung der Mittel aus dem in den städtischen Ballungsbereichen zu drosselnden Strassenbau zur Verbilligung und attraktiveren Gestaltung der öffentlichen Nahverkehrsmittel,

5. Abdeckung der verbleibenden Defizite durch Bund, Land und Kommune,

6. Ab sofort dürfen keine Erhöhungen der Tarife im öffentlichen Nahverkehr vorgenommen werden, überhöhte Tarife sind zu senken.

Verkehr im ländlichen Bereich

Im ländlichen Bereich wird der Individualverkehr auch künftig von entscheidender Bedeutung sein, soweit das Verkehrsaufkommen durch öffentliche Verkehrsmittel nicht bewältigt werden kann. Hier ist in besonderem Masse der Ausbau der Strassen vorzunehmen. Das Verkehrsnetz ist auszubauen durch "park-end-ride". Busse und Schulbusse.

IX. Kommunalpolitik und Umweltschutz

Die Probleme des Umweltschutzes können nicht allein auf kommunaler Ebene gelöst werden. Gesamtstaatliche und internationale Regelungen sind erforderlich.

Trotzdem müssen die Maßnahmen zum Umweltschutz auch im kommunalen Bereich ihren Ausgangspunkt haben:

1. Für die kommunalen Organisationen wird eine Koordination und Zusammenfassung der Zuständigkeiten gefordert. Eindeutige Kompetenzen zur Kontrolle und Ahndung sind notwendig. Eine Gebiets- und Verwaltungsreform ist hierzu unabdingbar.

2. Die Industrie muss für die von ihr erzeugten Umweltbelastungen nach dem Verursachungsprinzip verantwortlich gemacht werden.

3 Eine laufende und öffentliche Kontrolle der Emissionen, der Abwasser, des Mülls und des Lärms für alle Produktionsbereiche wird gefordert.

4. Will oder kann ein neu anzusiedelndes Unternehmen die Normen des Umweltschutzes nicht erfüllen, so ist auf dessen Ansiedelung zu verzichten.

5. Für den kommunalen Bereich ist zu fordern:

a) Kläranlagen mit biologischer und - wenn nötig - chemischer Klärung;

b) Müllbeseitigung durch zentrale Verbrennungsanlagen und gesicherte Deponien als Übergangsmassnahmen und Kompostierungsanlagen.

6. Auch aus Gründen des Umweltschutzes wird eine Einschränkung des Individualverkehrs in den städtischen Zentren zugunsten der öffentlichen Nahverkehrsmittel bzw. weiterer Fussgänger- und Grünbereiche gefordert

X. Freizeiteinrichtungen

Die Normen der kapitalistischen Produktionsweise bestimmen mittelbar auch unser Freizeitverhalten. Notwendig ist deshalb die Unterstützung aller Versuche, die Freizeit unabhängig von der Freizeit- und Bewusstseinsindustrie gestalten zu können.

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, solche Freizeiteinrichtungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, die den Raum und die Gelegenheit zur Kommunikation und Selbstorganisation bieten sowie gesellschaftliche Lernprozesse erleichtem unter Einbeziehung von Einrichtungen wie Bibliotheken und Mediotheken Diese Freizeiteinrichtungen sollen so beschaffen sein, daß sie eine Gruppenbildung auf freiwilliger Basis ermöglichen, die sich aus einer gemeinsamen Interessenlage ergibt.

Querverbindungen und Aktionseinheiten zwischen den beteiligten Gruppen werden durch ein zwangloses Nebeneinander verschiedenartiger Aktivitäten gefordert

Die gegenwärtige Isolierung im Freizeitbereich zwischen den einzelnen Generationen muss aufgehoben werden und ein zeitliches und räumliches Nebeneinander mit den Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit anderen Altersgruppen erlaubt sein.

Hinsichtlich der Gestaltung öffentlicher Freiräume sind folgende Forderungen aufzustellen :

1. Die Spielmöglichkeiten im Prtvatbereich (Wohnung, evtl. Garten) sind in ausreichendem Umfang durch solche im öffentlichen Raum zu ergänzen. Dabei ist eine allzu strikte Trennung von der Erwachsenenwelt zu vermeiden. Umfang und Gestaltung von Gehwegflächen, privaten, aber öffentlich nutzbaren Grundetücksflächen sowie von öffentlichen Grünzonen und Kinderspielplätzen müssen nach Möglichkeit sowohl dem konstruktiven Spiel als auch der kindlichen Aggressivität (Zerstörungslust) genügend Raum bieten (z. B. Robinsonspielplätze u. a.).

2. Auf die Notwendigkeiten stark raumbeanspruchender Freizeiteinrichtungen (z. B. Bolzplätze) ist insbesondere im Hinblick auf die gegenwärtig fast ausschliesslich unter dem Gesichtspunkt einer weitgehenden Privatisierung und renditeträchtigen Bodennutzung praktizierten Stadtplanung hinzuweisen.

3 Öffentliche Freizeiteinrichtungen (Interaktionszentren, Bürgerhäuser) haben in der Weise Bestandteil der städtischen Umgebung zu werden, da ihr Besuch keine unverhältnismässig langen Anfahrtszeiten voraussetzt. In gleichem Masse, wie die Gestaltung und Lage von Läden und Einkaufszentren zu ihrem Besuch geradezu animieren, muss der öffentliche Kontakt von Menschen in einer nicht in erster Linie ökonomisch orientierten Freitzeiteinrichtung erleichtert werden. Daher sind Konsequenzen hinsichtlich der damit verbundenen Notwendigkeit einer sinnvollen Verdichtung von neuen Wohngebieten zu ziehen (Reduzierung des Eigenheimbaues zugunsten des Geschosswohnungsbaus). Hohe Grundstückspreise in sogenannten attraktiven Gebieten (Innenstadt) dürfen gegenwärtig keinen Grund darstellen, den Bau solcher öffentlichen Einrichtungen zugunsten von rentierlichen Objekten zurückzustellen.

4. Innerstädtische Freiflächengestaltung darf nicht ausschliesslich unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Warenumschlags von Einzelhandelsbetrieben gesehen werden. Ökonomisch nicht unmittelbar relevante Kriterien (z. B. Schaffung von innerstädtischen Erholungsbereichen, ästhetische Gestaltung u. a.) sind in verstärktem Masse zu berücksichtigen.

5. Private Eigentumsrechte an landschaftlichen Erholungsräumen (Wälder, Gewässer u. a.) sind Zug um Zug in das Verfügungsrecht der Allgemeinheit zu überführen. Dementsprechend ist die zunehmende Sperrung der freien Landschaft zugunsten Privater in Form von Wochenendsiedlungen oder Einfamilienhausgebieten zu verhindern.

XI. Kommunale Wirtschaftsförderung

Die kommunale Wirtschaftsförderung in ihrer Form ist nicht mehr tragbar. Die Massnahmen in Gemeinden heben sich in ihrer Gesamtheit auf.

Aus diesem Grund sind die folgenden kurzfristigen Forderungen durchzusetzen :
 

1. Publizität aller Zusagen an Privatunternehmen bei Industrieansiedlungsvorhaben.

2. Erstellung und Veröffentlichung von Kosten- Nutzen-Analysen, in denen alle finanziellen und sozialen Auswirkungen der Ansiedlung aufzunehmen sind.

3. Das Kommunalparlament muss allen Zusagen, Grundstücksverkauf, Investitionshilfen, Infrastruktur, Investitionen im einzelnen, zustimmen.

4. Die in privater Rechtsform geführten Wlrtschaftsförderungsgesellschaften der Gemeinden und Landkreise sind aufzulösen. Ihre Tätigkeit ist in die Verwaltung zurückzuverlagern.

5. Grundstücke für Industrieansiedlungen werden nur noch in langfristigen Nutzungsrechten vergeben.

6. Auflagen an die Unternehmen zur Verhinderung aller Umweltschäden.

Mittelfristig sind die folgenden Forderungen durchzusetzen :

1. Regionalisierung der Zuständigkeit für die gesamte kommunale Wirtschaftsförderung.

2. Unternehmen, die öffentliche Förderungen annehmen, werden verpflichtet, alle regionalpolitisch wichtigen Planungen den Wirtschaftsförderungsämtern bekanntzugeben.

3. Auch nach Beendigung der Förderung müssen Auflagen im Bereich des Umweltschutzes gemacht werden.

XI. Kommunale Bildungspolitik

In den Kommunen und Kommunalverbänden muss gefordert werden :

1. Räume für vorschulische und schuliche Erziehung

- Ausreichender Bau von Räumen für Kindergärten und Ausbildungseinrichtungen

- Rechtsgültiger Baubeginn für Kindergärten und Schulen beim Bau neuer Wohnsiedlungen

- Entwicklung und Bereitstellung von leicht versetzbaren behelfsmässigen Schul- und Kindergartenräumen zur Behebung vorübergehender Engpässe

- Entwicklung von Bausystemen aus vorgefertigten Teilen und Baueinheiten, die zu Schulzentren zusammengefügt werden können (Eventuell zusammen mit anderen Gemeinden)

- Berücksichtigung der Weiterentwicklung zu Gesamtschulzentren mit Ganztagsbetrieb bei Planung, Grundstückserwerb und Bau von neuen Schulen,

- Ausbau vorhandener Schulen für Ganztagsbetrieb,

2. Vorschulische Erziehung

- Vorrang der Gemeinden und Kommunalverbände beim Betreiben von Kindergärten (umgekehrtes Subsidaritätsprinzip)

- Ausbau der Kindergärten, die bisher überwiegend Verwahranstalten sind, zu vorschulischen Einrichtungen, in denen Entwicklungsunterschiede der Kinder durch gezielte Förderung vor der Grundschule ausgeglichen werden können,

- Kostenfreie Kindergärten

- "Förderung" kann nicht die unkritische Übernahme der Sprache und Normen der Mittelschicht bedeuten,

- Förderung von Modellen nichtautortärer Erziehung u. a. durch Weiterbildung der Erzieher und Unterstützung von Elterninitiativen auf diesem Gebiet,

- Verringerung der Gruppenstärke auf höchstens 15 Kinder pro Gruppe und entsprechend vermehrte Anstellung von Erziehern (bei spezieller Förderung bildungsmässig unterprivilegierter Kinder höchstens 5 bis 7 Kinder)

- Beteiligung der Eltern an der Kindergartenerziehung durch Kindergärtenbeiräte, in denen Eltern und Erzieher vertreten sind,

- Bereitstellung von Wohnräumen zur Einrichtung von Kindergärten durch Elternselbsthilfe,

- Einrichtung von Schulkindergärten an Grundschulen bzw. Gesamtschulen für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder in ausreichender Zahl, solange die vorschulische Erziehung die Ungleichheit der Bildungsvoraussetzungen nicht aufheben kann.

3. Gesamtschule und Berufsausbildung

- Massnahmen zur Einführung der integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule (Kl. 0 bis 13) bei gleichzeitiger Gewährung von grösseren Selbstentscheidungsrechten in Lehrplangestaltung und innerer Schulorganisation während der Aufbauphase,

- Wissenschaftlich begleitete Modellversuche zur Integration der Berufsausbildung in der Oberstufe der Gesamtschule,

- Bau von Lehrwerkstätten für eine Berufsgrundausbildung in den Gesamtschulzentren,

- Gewählte Schulbeiräte sind das höchste Entscheidungsgremium in der Schule. Sie setzen sich zusammen aus Schülern, Lehrern, Eltern und Vertretern des sonstigen Schulpersonals,

- Ausbildungs- und Erziehungsberatung für Schüler und Eltern,

- Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer, insbesondere im wirtschaftlich-politischen Bereich.

4. Erwachsenenbildung

Erwachsenenbildung muss langfristig in das staatliche Bildungssystem einbezogen werden.

Schon jetzt dürfen die Programme der bestehenden Volkshochschulen nicht weiterhin die Lehrpläne der Gymnasien nachahmen. Die Volkshochschule muss in der Weise reformiert werden, dass sich ihre Bildungsziele an der Befriedigung kollektiver Bedürfnisse benachteiligter Gruppen orientieren. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

- Politische Bildung mit dem Ziel der Emanzipation der Lohnabhängigen und der Förderung kollektiver Aktionen. z. B. im Wohnbereich und in der Berufssituation,

- Berufliche Fortbildung mit qualifizierten Abschlüssen

Für die berufliche Fortbildung und die politische Bildung muss ein gemeinsamer Lehrplan entwickelt werden.

XIII. Kommunales Gesundheits- und Sozialwesen

1. Der Gesundheits- und Sozialpolitik auf kommunaler Ebene kommen folgende Aufgaben zu:

- Durch kommunale Strukturmassnahmen sind soziale Ungerechtigkeiten, die durch unkontrolliertes Wirken der .Privaten Unternehmerinitiativen entstehen und im Endeffekt zur Bildung neuer gesellschaftlicher Randgruppen führen, zu verhindern (z. B. führen Sanierungen zur Einweisung grösserer Bevölkerungsteile in Obdachlosenquartiere). und solche Sozialisationsinstitutionen zu schaffen, die die Bildung (jugendlicher) Randgruppen verhindern oder eine nachträgliche Sozialisation ermöglichen (z. B. Institutionen der öffentlichen Fürsorgeerzieher).

- Durch Bereitstellung von Unterstützungseinrichtungen durch die Gemeinden sind vorhandene soziale Ungerechtigkeiten soweit wie möglich auszugleichen.

- Durch vorbeugende und behandelnde Massnahmen ist zu erreichen, dass nicht privates Profitinteresee, sondern das wissenschaftlich heute Mögliche die Lebenserwartung der Menschen bestimmt

- Durch ein Gesamtplanungskonzept sind alle Massnahmen, die Leben. Gesundheit und Wohlfahrt der Menschen betreffen, aufeinander abzustimmen (Sozialplan).

- Es sind Institutionen zu schaffen, über die die Menschen ihre sozialen Bedingungen selbst bestimmen bzw. erkämpfen können und somit die kommunale Gesundheits- und Sozialpolitik in eine allgemeine Mobilisierungsstrategie miteinbeziehen.

2. Die Verwirklichung dieser Aufgaben muß von einem ganzheitlichen und politisierten Verständnis von gesundheitlichen und sozialen Schäden und ihren Bedingungen geleitet werden.

Daraus ergibt sich, dass Gesundheits- und Sozialpolitik einerseits in sich integriert, andererseits zu integralen Bestandteilen einer progressiven Gesellschaftspolitik gemacht werden müssen.

Daraus ergibt sich als Fernziel auch die inhaltliche und organisatorische Integration der Kommunalverwaltung im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens: Grundlage hierfür sind einheitliche Gesundheits- und Sozialzentren auf der Ebene von Stadtbezirken und Gemeindeverbänden

Ihre Aufgaben sind :

- Präventivmaßnahmen und Früherkennung von Krankheiten und Sozialschäden,

- Umfassende Auswertung medizinischer und sozialer Daten,

- Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen und sozialpädagogischen Personals,

- Heben des aktiven Gesundheitsinteresses der Bevölkerung,.

- Arbeitsmedizinische Versorgung und Forschung,.

- Weiterbetreuung nicht mehr akut Kranker, aber Behandlungsbedürftiger,.

- Sicherstellung der ausserklinischen ärztlichen Betreuung durch multidisziplinäre Gruppenpraxen,.

- Resozialisierung von Verhaltensgestörten, Kriminellen und anderen Randgruppen,.

- Soziale Beratung (Erziehungs- und Berufsberatung, Eheberatung, Drogenberatung usw.),

Solche Zentren sind funktional zu verstehen. Einem baulichen Mittelpunkt ist ein Netz von Einrichtungen in der betreffenden Region zuzuordnen.

3. Als Vorstufe zu dieser umfassenden Integration ist einerseits der Bereich des Gesundheitswesens in Gesundheitszentren und der Bereich des Sozialwesens in Sozialstationen funktional zu integrieren und regional dezentralisiert zu organisieren.

Die so ausgebauten Zentren bzw. Stationen sind kollegial von allen hauptamtlichen Mitarbeitern oder, falls das Zentrum bzw. die Station hierfür zu groß ist, von einem Team aus Delegierten der einzelnen Abteilungen zu leiten, die dann ihrerseits als Team gleichberechtigter Mitarbeiter zu organisieren sind. Die Trennung von Innen- und Außendienst ist auf diese Weise aufzuheben - Wahrnehmen von Verwaltungsaufgaben ist als eine gleichberechtigte Funktion zu einem kollegialen Arbeitsteam zu verstehen.

Für den medizinischen Bereich wird der Außendienst im wesentlichen von den niedergelassenen Ärzten wahrgenommen.

Darüber hinaus sind auf verschiedenen Ebenen Initiativ-. Projekt- und Arbeitsgruppen zu bilden, um konkrete Probleme aufzugreifen sowie entsprechende Lösungen zu planen und zu verwirklichen.

Solche Gruppen sollten sich aus Vertretern der zuständigen Gesundheits- und Sozialämter und anderer befaßter Behörden (Schulreferat. Baureferat), Vertretern freier Verbände, Wissenschaftlern und beteiligten oder betroffenen Bürgern zusammensetzen.

Schließlich ist bei der zentralen Leitung des Gesundheits- und Sozialreferates eine Grundsatzabteilung zu errichten, welche laufende Bedarfsanalysen erstellt, die Arbeit der verschiedenen Initiativ-, Projekt- und Arbeitsgruppen koordiniert und deren Ergebnisse verarbeitet und für die Integration der so entstehenden Gesundheits- und Sozialplanung in die Gesamtplanung der Kommune sorgt.

4. Sofort anzustreben ist :

Die Struktur der Krankenhäuser muß von Grund auf reformiert werden. Öffentliche Mittel, aus denen die Krankenhäuser überwiegend finanziert werden, sollten künftig nur noch mit der Auflage vergeben werden, daß Strukturreformen vorgenommen werden.

Im einzelnen muss reformiert werden :

- Die Personalstruktur: Bestehende Hierarchien sind weitgehend abzubauen, Mitbestimmungsregelungen sind für die nachgeordneten Ärzte und das Pflegepersonal zu schaffen. Das Liquidationsrecht der Ärzte ist abzuschaffen.

- Das Verhältnis der Patienten zueinander: Aus gesellschaftspolitischen wie aus therapeutischen Gründen sind die Pflegeklassen abzuschaffen.

- Die Art der Behandlung : An die Stelle der organisatorischen Trennung bei der Behandlung von Patienten muss die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachbereiche in therapeutischen Gemeinschaften treten.

- Die Ausstattung: Ausreichende Intensivbehandlungseinheiten für Unfallverletzte müssen vorhanden und 24 Stunden am Tag dienstbereit sein.

- Das Berufsbild des Pflege- und Betriebspersonals : Die Arbeitsbedingungen und finanziellen Entschädigungen des Pflege- und Betriebspersonals sind durch höhere Bezahlung, geregelte kürzere Arbeitszeiten, verbesserte öffentlich kontrollierte Ausbildung zu ändern

Die ausserklinische Versorgung muss folgenden Forderungen entsprechen :

- Schaffung von Altenkliniken, Altenpflegeheimen und Pflegeanstalten für Kranke, die keiner Behandlung in einem Akutkrankenhaus bedürfen.

- Verstärkung der öffentlichen Kontrolle und Trägerschaft dieser ausserklinischen Einrichtungen.

- Institutionalisierung der Zusammenarbeit aller Einrichtungen und des Personals der ausserklinischen Betreuung mit Krankenhäusern, Rehabilitationsstätten und anderen medizinisch-technischen und medizinisch-wissenschaftlichen Einrichtungen. Dazu muss die bisherige Mängellage erfasst werden.

- Ausserklinische Apparategemeinschaften. multidisziplinäre Gruppenpraxen, Behandlungezentren sind aus öffentlichen Mitteln zu subventionieren, wenn diese Einrichtungen den zu formulierenden Richtlinien der Planungsgremien für Standort,. Gestaltung, Funktion äusserer und innerer Struktur entsprechen.

- Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Volksversicherung, die unbürokratisch gehandhabte Zusammenarbeit aller medizinischen Institutionen sichert und die für alle Bevötkerungegruppen unabhängig vom Einkommen eine Behandhing nach den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen garantiert, ist durchzusetzen.

- Einrichtung überbetrieblicher werksärztlicher Dienste. Jeder Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, sich dort während der Arbeitszeit regelmäßig freiwillig einer Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen.

Verstärkter Bau von Altenwohnungen und Altenwohnheimen im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen Wohnungen und im gewohnten Lebensbereich

Aufbau eines Informations-. Beratungs- und Betreuungenetzes für alte Leute. Darüber hinaus sind Einrichtungen für die Freizeitgestaltung alter Menschen und ihre Begegnung mit Jüngeren zu schaffen.

Als Sofortmassnahmen sind allen Menschen zu gewähren :

- Kostenloser Anschluß und Übernahme der Telefongrundgebühren,

- Kostenloser Bezug von Tageszeitungen,

- Ermäßigung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,

- Kostenloser Besuch kultureller Veranstaltungen,

- Kostenlose Benutzung von Heilbädern und Kureinrichtungen.

An den Kosten für Gas, Wasser und Strom sind die Kommunen zu beteiligen.

Verstärkter Bau von Sportanlagen, die die allgemeine sportliche Betätigung fördern anstelle aufwendiger Anlagen für sportliche Konsumveranstaltungen und für den Leistungssport.

Beim Bau von Kindertagesstätten ist in Arbeitervierteln und Obdachlosensiedlungen zu beginnen und ein gezieltes Förderungsprogramm zu entwickeln.

Es sind neue Modelle der Fürsorgeerziehung einzurichten, wobei vor allem das Prinzip der geschlossenen Anstalten außerhalb der Städte durch die Schaffung von Jugendkollektiven innerhalb der urbanen Bereiche mit der Ausbildung der Jugendlichen in öffentlichen Schulen und (bislang noch) "normalen* Betrieben, zu ersetzen ist.

Auch alle Institutionen des Strafvollzugs sind in den urbanen Bereich miteinzubeziehen, um so die Reintegration dieser Menschen in das öffentliche und das Berufsleben zu erleichtern. Die Zahl der Bewährungshelfer ist zu vervielfachen. Ihre Fallzahl ist auf 25 zu begrenzen.

Behinderte Kinder sind grundsätzlich im Rahmen der Gesamtschule zu fördern. Für besondere Behinderungen sind ausreichenden heilpädagogische Einrichtungen und Hilfen bei der beruflichen Integration zu schaffen.

Für ausländische Arbeitnehmer sind besondere Information- und Beratungsdienste. Begegnungsmöglichkeiten und Schulmöglichkeiten für ihre Kinder zu schaffen. Die Herausgabe einer eigenen Zeitung ist ihnen zu ermöglichen. Die Betriebe, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigten, sind bei der Finanzierung dieser Maßnahmen heranzuziehen.

Obdachlosengettos sind durch folgende Massnahmen aufzulösen und zukünftig zu verhindern :

- Der Bau von Schlichtwohnungen muss eingestellt werden, dafür muss entsprechender Wohnraum im sozialen Wohnungsbau erstellt werden. Die Mieter müssen durch intensive Gemeinwesenarbeit auf den Wechsel vorbereitet werden.

- Bei Auftreten von Mietrückständen beschliesst das Sozialamt unverzüglich über die notwendtgen Mittel nach dem BSHG. Rechtliche Massnahmen bei längerwährendem Mietverzug dürfen nur nach Rücksprache mit dem Sozialamt nach einem angemessenen Zeitraum durch den Vermieter eingeleitet werden.

- Nach der Aussiedlung wirtschaftlich sanierter Familien muß der freiwerdende Raum den verbleibenden Familien zur Verfügung gestellt werden. Durch bauliche Maßnahmen sind daraus auf die Dauer familiengerechte Wohnungen zu schaffen. Um den verbleibenden Familien bei der Überwindung ihrer Situation zu helfen, ist in den bestehenden Siedlungen dieser Art verstärkt Gemeinwesenarbeit zu betreiben.

Von der Konferenz zusätzlich beschlossene Anträge

Antrag 1 :

Der Bundesvorstand wird beauftragt, die vom VorbereitungsausschuB vorgelegte Neufassung der kommunalpolitischen Materialien nach Einarbeitung der Beschlüsse der Kommunalpolitischen Arbeitskonferenz und redaktioneller Überarbeitung in Buchform zu veröffentlichen.

Antrag 2

1. Der SPD-Parteivorstand wird aufgefordert, eine kommunalpolitische Konzeption auszuarbeiten und dafür die auf der kommunalpolitischen Arbeitskonferenz der Jungsozialisten beratenen Materialien und Forderungen als Grundlage zu verwenden.

2. Der SPD-Parteivorstand wird aufgefordert, das Thema "Bodenrecht" als zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf dem außerordentlichen Bundesparteitag im Herbst 1971 zu behandeln.